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VG München: „Kulturstrand München 2016“ – Auswahlverfahren der Stadt München war fehlerhaft

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Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom heutigen Tage im Eilverfahren über den Antrag der „Urbanauten“ zur Ausrichtung der Veranstaltung „Kulturstrand 2016“ in München entschieden und hat der Stadt untersagt, der „Urban League GmbH“ die Genehmigung für die Durchführung der Veranstaltung zu erteilen, bis sie die Auswahlentscheidung nachgebessert hat.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Auswahlentscheidung der Stadt in einigen Punkten beanstandet, da die Bewertung nicht schlüssig und nachvollziehbar sei. Insbesondere bei den Kriterien „Zuverlässigkeit und Bewährtheit des Bewerbers“ und „Akzeptanz bei Anwohnern im Stadtviertel“ hat das Gericht eine Verzerrung des Bewertungsergebnisses bei der Durchführung des Auswahlverfahrens gesehen. Weiter wurden Unstimmigkeiten bei der Punktevergabe festgestellt.

Die Stadt hat nun die Möglichkeit, die Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung der vom Gericht dargelegten Rechtsauffassung nachzubessern. Solange darf sie keine endgültigen Maßnahmen treffen, insbesondere der „Urban League GmbH“ keine Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung erteilen. Das Gericht hat somit nicht entschieden, wer nach der Neuvornahme der Auswahlentscheidung den Zuschlag bekommt.

Gegen den Beschluss (M 7 E 16.2303) kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

VG München, Pressemitteilung v. 31.05.2016 zum B. v. 31.05.2016, M 7 E 16.2303

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