Aktuelles

Bayerischer Städtetag: OB-Konferenz in Nürnberg – Erfassung von Asyl-Kosten – Maly: Finanzielle Mehrbelastungen für Kommunen im Freistaat Bayern

©pixelkorn - stock.adobe.com

Der Bayerische Städtetag hat zusammen mit dem Bayerischen Landkreistag eine Umfrage zu den finanziellen Mehrbelastungen der bayerischen kreisfreien Städte und der Landkreise bei Aufnahme, Betreuung, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern durchgeführt. Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, sagt bei der OB-Konferenz in Nürnberg:

Eine erste Auswertung zeigt, dass die bayerischen Kommunen im Jahr 2015 erhebliche finanzielle Mehrbelastungen tragen mussten – trotz der Erstattungsleistungen für Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte durch den Freistaat.“

Im Jahr 2015 sind in den kreisfreien Städten und den Landkreisen rund 212 Millionen Euro an ungedeckten Kosten vor allem für die Erstaufnahme einer hohen Zahl an Flüchtlingen im Herbst angefallen. Hinzu kommen die noch nicht im Gesamten erhobenen Kosten der kreisangehörigen Gemeinden. Für das Jahr 2016 sind weiter deutliche Steigerungen zu erwarten, vor allem die Personalkosten für dringend nötige Neueinstellungen schlagen dauerhaft auf die kommunalen Haushalte durch.

Maly: „Der notwendige Stellenaufwuchs bei Städten, Gemeinden und Landkreisen bringt erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die kommunalen Haushalte. Und weitere Kosten sind absehbar: Die Kommunen müssen mittelfristig erhebliche zusätzliche Kosten für Betreuungs- und Bildungseinrichtungen einplanen.“

Der Ministerpräsident hat im Herbst 2015 die kommunale Familie gebeten, die zusätzlichen Mehrbelastungen der Kommunen für Flüchtlinge und Asylbewerber in einem transparenten „Open-Book-Verfahren“ aufzuschlüsseln.

Maly: „Der Freistaat Bayern muss nun die aufgezeigten steigenden Mehrbelastungen anerkennen und in den kommenden Jahren angemessen berücksichtigen. Wir brauchen eine schnelle aufgabenbezogene finanzielle Entlastung der kommunalen Ebene. Eine finanzielle Entlastung ist besonders dringend bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe für unbegleitete Flüchtlinge, bei Verwaltungskosten und durch höhere staatliche Förderungen in Bildung und Erziehung.“

Die Entlastung muss – mit Ausnahme der Investitionsförderung für Betreuungs- und Bildungseinrichtungen – außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs stattfinden, denn der Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist eine Sondersituation. Die Transfermechanismen des Finanzausgleichs ermöglichen keinen auf das Aufkommen bezogenen Kostenausgleich.

Die Abfrage unter Federführung des Bayerischen Städtetags zusammen mit dem Bayerischen Landkreistag bezog sich im Frühjahr 2016 auf die wesentlichen Ausgaben für Aufnahme, Betreuung, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern im Jahr 2015. Die nicht durch Einnahmen gedeckten Gesamtaufwendungen der bayerischen kreisfreien Städte und Landkreise beliefen sich im Jahr 2015 auf rund 212,4 Millionen Euro. Allerdings sind in dieser Summe nicht die hohen Lasten der rund 2000 kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfasst: Die Erfassung der ungedeckten Kosten ist kompliziert wegen der Vielfalt an Aufgaben und Zuständigkeiten.

AufgabenbereicheKreisfreie

Städte

LandkreiseGesamt

Betrag 2015 in Tsd. Euro

Saldo aus Ausgaben und Einnahmen

Errichtung und Betrieb von Unterkünften27.72015.74443.464
Asylsozialberatung6.0292.1278.156
Wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete Flüchtlinge (Zweckausgaben)

Nicht erstattungsfähige Nettoausgaben der Bezirke, die über die Bezirksumlagen finanziert werden.

33.800
Personal- und zugehörige Sachausgaben im Rahmen des Vollzugs des AsylbLG, wirtschaftliche Jugendhilfe, Ausländerwesen und weitere Aufgaben42.71762.539105.256
Bildung und Erziehung (insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen)6.6394.81611.455
Weitere Aufgaben2.0814.4956.576
Investitionen3.4373.437

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 01.06.2016