Sachgebiet: Recht der Land- und Forstwirtschaft (Verfahrens- und Prozessrecht) / BVerwG 3 B 67.15 – Beschluss vom 01.06.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
Ein Gericht darf wesentliche Teile seiner Urteilsbegründung durch Bezugnahme auf eine gegenüber Dritten ergangene Entscheidung jedenfalls dann ersetzen, wenn diese Entscheidung den Beteiligten spätestens bei Zustellung des Urteils, das die Bezugnahme enthält, bekannt ist.
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