Gesetzgebung

EU-Kommission: Rückübernahmenabkommen mit der Türkei tritt in Kraft

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Ab heute (Mittwoch) können Drittstaatsangehörige, die illegal aus der Türkei in die EU eingereist sind, einfacher in die Türkei zurückgeführt werden. Entsprechende Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens zwischen der Türkei und der EU treten heute in Kraft. Ursprünglich sollten die Vorschriften zur Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen erst am 1. Oktober 2017 in Kraft treten.

In ihrem gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei vom 29. November hatten sich beiden Seiten darauf geeinigt, die Verfahren zur Rückübernahme irregulärer Migranten entsprechend den einschlägigen Rückübernahmebestimmungen zu beschleunigen und die Vorschriften für Drittstaatsangehörige bereits ab 1. Juni 2016 anzuwenden. Die vollständige Umsetzung des Rückübernahmeabkommens ist eine der Anforderungen des Fahrplans für die Visaliberalisierung mit der Türkei.

Am 16. Dezember 2013 hatten die damalige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström und die türkischen Behörden in Ankara das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei unterzeichnet und gemeinsam den Dialog über die Visaliberalisierung zwischen der EU und der Türkei eingeleitet.

Das Hauptziel des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei ist es, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit Verfahren für die rasche und ordnungsgemäße Rückübernahme von Personen, die irregulär in das Hoheitsgebiet der einen Seite eingereist sind oder sich darin irregulär aufhalten, durch die jeweilige andere Seite festzulegen.

Das Abkommen enthält Vorschriften für die Rückübernahme der Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und der Türkei sowie für die Rückübernahme anderer Personen (einschließlich Drittstaatsangehöriger und Staatenloser), die in das Hoheitsgebiet der einen Seite direkt vom Hoheitsgebiet der anderen Seite aus gelangt sind oder sich darin aufhalten.

Die Bestimmungen des Abkommens bezüglich der Rückübernahme der Staatsangehörigen beider Seiten und bezüglich der Rückübernahme der Staatenlosen und der Angehörigen von Drittstaaten, mit denen die Türkei bilaterale Rückübernahmeverträge oder -vereinbarungen geschlossen hat, traten bereits zum 1. Oktober 2014 in Kraft.

Die ergänzenden Vorschriften bezüglich der Rückübernahme aller anderen Drittstaatsangehörigen treten heute in Kraft.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Mitteilung v. 01.06.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Rechtsentwicklung im Ausländer- und Asylrecht.