Gesetzgebung

Behindertenbeauftragte: Inklusion vor Ort gestalten – Kommunale Beauftragte stärken

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Wolnzacher Erklärung der bayerischen Beauftragten der Kommunen und der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung vom 05.06.2016

Anlässlich des jährlichen Treffens der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Irmgard Badura, mit den Beauftragten auf kommunaler Ebene für die Belange von Menschen mit Behinderung in Wolnzach wurde als gemeinsame Erklärung beschlossen:

Die großen Reformvorhaben auf Bundesebene mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Bundesteilhabegesetz werden entscheidenden Einfluss auch auf das Leben von Menschen mit Behinderung in Bayern haben. Es wäre notwendig gewesen, im Rahmen der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes eine Verpflichtung privater Unternehmen zur Schaffung barrierefreier Angebote festzuschreiben. Dies ist neben Einkaufsmöglichkeiten und Arztpraxen auch für den Tourismus in Bayern sehr wichtig. Deshalb fordern wir:

Die Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit im Rahmen einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes muss ein wesentliches Gesetzgebungsvorhaben für die nächste Legislaturperiode werden.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes begrüßen wir den sehr guten Beteiligungsprozess sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Allerdings bleibt der Referentenentwurf klar hinter den Erwartungen der Menschen mit Behinderung zurück. Deshalb fordern wir:

Die sechs gemeinsamen Kernforderungen des Deutschen Behindertenrates zum Bundesteilhabegesetz vom 11. Mai 2016 müssen bei der Überarbeitung des Referentenentwurfes umgesetzt werden. Die Kernforderungen sind hier zu finden.

Die anstehende Novellierung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist von großer Bedeutung für ein barrierefreies Bayern 2023 und nicht zuletzt für die Arbeit der kommunalen Beauftragten. Deshalb fordern wir:

Die Stellung der kommunalen Behindertenbeauftragten ist zu stärken und die Kernforderungen unserer Wolnzacher Erklärung 2015 (http://www.behindertenbeauftragte.bayern.de/imperia/md/content/stmas/behindertenbeauftragte/wolnzacher-erklaerung190715.pdf) sind umzusetzen.

Die Beauftragte der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Pressemitteilung v. 06.06.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Zur Entwicklung und zu Stellungnahmen im Kontext „Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts“ vgl. hier.
  • Zur Entwicklung und zu Stellungnahmen im Kontext „Bundesteilhabegesetz“ vgl. hier.