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StMGP: Huml setzt auf Einsatz moderner Technik in Medizin und Pflege

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Bayerns Gesundheitsministerin: Schutz persönlicher Daten hat oberste Priorität

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml wirbt für den Einsatz moderner Technik in der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Huml betonte am Montag anlässlich einer Veranstaltung der IHK zum Thema Gesundheitsversorgung in Zeiten von „Gesellschaft 4.0“ in Bamberg:

Der medizinisch-technische Fortschritt geht rasant voran. Klar ist für mich, dass wir die Chancen der modernen Technik auch nutzen sollten. Digitalisierung und Telemedizin können zum Beispiel helfen, maßgeschneiderte Therapien zu finden oder das Leben mit einer Krankheit selbstbestimmter zu führen. Verwaltungsabläufe können vereinfacht und Pflegende unterstützt werden. So bleibt mehr Zeit für den Dienst am Menschen.“

Die Ministerin erläuterte: „High-Tech in der ‚Gesellschaft 4.0‘ darf aber nicht bedeuten, dass technische und digitale Anwendungen in Medizin und Pflege die Menschlichkeit verdrängen. Meine oberste Prämisse ist: Der Mensch muss stets im Mittelpunkt stehen. Unsere Gesundheitsversorgung muss ein menschliches Gesicht behalten.“

Huml ergänzte: „Ein Musterbeispiel für die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist die Telemedizin. Denn durch sie steht medizinisches Spezialwissen landesweit zur Verfügung. Die Medizin kommt mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel zum Patienten. Dabei bleibt aber der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt bestehen und wird sogar verbessert.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Die modernen Datenverarbeitungssysteme eröffnen auch unzählige Möglichkeiten für die Forschung. Bei Krankheiten wie Krebs können diese Daten Aufschluss über erfolgreiche Behandlungsmethoden geben.“

Huml betonte zugleich: „Gerade im Gesundheits- und Pflegebereich haben wir es mit hochsensiblen persönlichen Daten zu tun. Deshalb ist klar, dass der Schutz persönlicher Daten immer Vorrang haben muss. Die Bürgerinnen und Bürger müssen – trotz aller Chancen der modernen Technik – auch weiterhin die Selbstbestimmung über ihre Daten behalten.“

StMGP, Pressemitteilung v. 06.06.2016