Gesetzgebung

Landtag: Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) – Beschlussempfehlung mit Bericht

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Der federführende Ausschuss hat zu o.g. und von allen Fraktionen im Bayerischen Landtag getragenen Gesetzentwurf die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/12017 v. 16.06.2016). Er hat Zustimmung empfohlen.

Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat Zustimmung mit der Maßgabe empfohlen, dass das neue PBG am 01.08.2016 in Kraft tritt und das alte PBG mit Ablauf des 31.07.2016 außer Kraft.

Mit dem novellierten PBG wird das Gesetz an die geänderte Verfassungslage angepasst: Bisher beruht das PBG auf Art. 55 Nr. 3 Satz 2 BV. Der durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung vom 11. November 2013 (GVBl. S. 640) eingefügte Art. 70 Abs. 4 BV stellt gegenüber Art. 55 Nr. 3 Satz 2 BV eine spezielle Regelung zur Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der EU dar und enthält den Auftrag, das Nähere durch Gesetz zu regeln. Mit der Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen oder an ein Gesetz des Landtags nimmt der Gesetzentwurf die in der Rechtswissenschaft sehr umstrittene Frage auf, ob eine solche Bindung grundgesetzkonform ist.

  • Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen: hier. Zur Vorgangsmappe des Landtags: hier (PDF).
  • Die Landesgesetzgebung im Überblick: Der BayRVR-Wochenspiegel.

Ass. iur. Klaus Kohnen