Sachgebiet: Presse-, Rundfunk-, Medienrecht / BayVGH, Urt. v. 22.06.2016 – 7 BV 15.1956 / (Landesrechtliche) Normen: RBStV
Leitsatz:
Der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist vom Wohnungsinhaber auch dann zu entrichten, wenn sich in der Wohnung eine beitragspflichtige Betriebsstätte (Rechtsanwaltskanzlei) befindet.
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