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BVerwG: Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Berufung eines Hochschulkanzlers in ein Beamtenverhältnis auf Zeit

Sachgebiete: Recht des öffentlichen Dienstes; Hochschulrecht; Staats- und Verfassungsrecht / BVerwG, Beschl. v. 23.06.2016 – 2 C 1.15 / Weitere Schlagworte: Lebenszeitprinzip; Hochschulautonomie; funktionsbezogenes Amt; Bestellung aus einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; Brandenburg

Leitsatz:

Die Regelung in § 67 Abs. 2 Satz 3 Hs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, wonach der Kanzler einer Hochschule in ein Beamtenverhältnis – lediglich – auf Zeit berufen wird, wenn er aus einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bestellt wird, verstößt gegen das in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Lebenszeitprinzip.