Gesetzgebung

Deutscher Städtetag: Wohnsitzauflagen zeitnah einführen und konsequent nutzen – Finanzierung der Integrationsaufgaben rasch klären

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Der Deutsche Städtetag hat heute nach Sitzungen seiner Spitzengremien in Berlin an Bund und Länder appelliert, sich über die Finanzierung der Integration von Flüchtlingen endlich zu einigen. Die Städte forderten außerdem die Länder auf, die Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge rasch und konsequent anzuwenden und in der Praxis möglichst unbürokratisch auszugestalten. Im Gespräch mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière unterstützte der Städtetag das Integrationsgesetz und die Integrationsverordnung des Bundes, weil beides dem vielfach bewährten Grundsatz des Fördern und Forderns folgt und weil wichtige Anliegen der Städte aufgegriffen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, sagte:

Die Städte begrüßen, dass der Bund drei Jahre lang die Unterkunftskosten im Hartz-IV-System für anerkannte Flüchtlinge voll zu tragen bereit ist und so – wie von uns gefordert – erhebliche zusätzliche Sozialausgaben der Kommunen vermieden werden. Bund und Länder müssen nun aber nach vielen Beratungsrunden auch gemeinsam einen Weg finden, wie die erheblichen zu erwartenden Integrationskosten bewältigt werden können. Eine schnelle Einigung tut Not. Die besten Integrationskonzepte werden nur Wirklichkeit, wenn geklärt ist, wer sie bezahlt. Ihre Finanzierung darf nicht den Kommunen zugeschoben werden.“

Die Kommunen verfügen über viel integrationspolitische Erfahrungen, machte Lohse weiter deutlich. Integration finde vor Ort in den Kommunen statt und die Städte wollen, dass sie gelingt. Doch die große gesamtstaatliche Aufgabe finanziere sich nicht von allein und die Kosten einer unterlassenen oder gescheiterten Integration wären um ein Vielfaches höher.

Bund und Länder müssten ihre Mittel für den Bau bezahlbarer Wohnungen noch stärker anheben, um dem faktischen Bedarf in den Regionen mit knappem Wohnungsangebot gerecht zu werden. Und die Länder müssten sich finanziell stärker für den Bau und Ausbau von Kindergärten und Schulen engagieren, für Schulpsychologen, Dolmetscher, Sozialpädagogen und Sprachförderprogramme in Kitas.

Der Deutsche Städtetag befürworte das Integrationsgesetz des Bundes, betonte Lohse:

Für eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten mit Bleibeperspektive in unsere Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt ist es richtig, die Integration der Menschen frühzeitig und gezielt zu fördern und gleichzeitig eigene Anstrengungen von ihnen zu fordern. Wichtig ist außerdem eine ausgewogene Verteilung anerkannter Flüchtlinge, weshalb die Länder die Wohnsitzauflagen rasch einführen sollten und ohne großen Verwaltungsaufwand. Mit Hilfe von Wohnsitzauflagen können Länder Flüchtlinge so auf Städte und ländliche Gebiete verteilen, wie es den örtlichen Potentialen entspricht und so stärker betroffene Kommunen vor Überforderung schützen.“

Durch die Wohnsitzauflagen könnten die Integration von Menschen erleichtert und soziale Brennpunkte vermieden werden. Sinnvolle Kriterien für die Verteilung sind Kapazitäten bei der Versorgung mit Wohnraum sowie die Lage am örtlichen Arbeits- und Ausbildungsmarkt, so Lohse. Berücksichtigt werden sollten bei dem Verteilmechanismus auch die Flüchtlinge, die bereits seit dem 1. Januar 2016 anerkannt wurden. Das bedeutet nicht, dass diese Menschen umziehen müssten. Vielmehr würde die Personenzahl der bereits Anerkannten in den Städten, in denen sie leben, bei der Verteilung angerechnet.

Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages stellte ausdrücklich fest, die Instrumente Sanktionen und Wohnsitzauflage im Integrationsgesetz sollten fortlaufend darauf geprüft werden, ob sie geeignet und erforderlich sind, die Integration zu unterstützen.

Wichtig seien die im Integrationsgesetz vorgesehenen größeren Möglichkeiten für den Spracherwerb, mehr Orientierungskurse und die Förderung möglichst frühzeitiger Qualifizierung und Beschäftigung. Der Deutsche Städtetag unterstützt die Ansätze des Bundes, Menschen mit Bleibeperspektive eine Beschäftigung zu ermöglichen und die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dazu zählten der verbesserte Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch III ebenso wie die Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung oder auch das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“, mit dem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden.

Nötig sei allerdings, die kommunale Ebene bei der Ausgestaltung der erweiterten Beschäftigungsmöglichkeiten der Flüchtlinge während des Asylverfahrens einzubeziehen und diese Angebote unbürokratisch zu organisieren, betonte die Städtetagspräsidentin. Zudem sollten auch Beschäftigungsangebote für anerkannte Asylbewerber nach dem Übertritt in das sogenannte Hartz-IV-System geschaffen werden.

Mit gezielter Ausbildungsförderung, mit mehr Rechtssicherheit während der Ausbildung und mit Arbeitsgelegenheiten bekommen viele zu uns geflüchtete Menschen Perspektiven. Das gilt auch für die Möglichkeiten einer sinnvollen, gemeinnützigen Betätigung. Auch solche niedrigschwelligen Angebote sind wichtig, weil sie helfen können, die Menschen näher an den Arbeitsmarkt heranzuführen“, so Lohse.

Deutscher Städtetag, Pressemitteilung v. 23.06.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu Stellungnahmen im Kontext „Integrationsgesetz des Bundes“.