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BSG: Neue Richterin am Bundessozialgericht Ingrid Bergner

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Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 ist Ingrid Bergner zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Die Ernennungsurkunde wurde ihr am 28. Juni 2016 durch den Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel ausgehändigt.

Ingrid Bergner wurde 1970 in München geboren und studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, wo sie nach acht Semestern ihr erstes Staatsexamen ablegte. Während des Studiums wurde sie von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert.

Nach dem zweiten Staatsexamen im Mai 1996 trat sie am 1. Juli 1996 in den Staatsdienst beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und war dort bis 2004 als Referentin in verschiedenen Abteilungen tätig.

Danach begann sie ihre richterliche Laufbahn am Sozialgericht Augsburg in einer Kammer für Unfallversicherungs- und Schwerbehindertenrecht. 2006 wechselte sie an das Sozialgericht München. Dort war sie zuständig für Verfahren aus dem Bereich des Rechts der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Im Februar 2008 wurde sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht im Dezernat des Vizepräsidenten Prof. Dr. Kirchhof. Im Juli 2010 wurde sie zur Richterin am Bayerischen Landessozialgericht ernannt und war zunächst im 15. Senat mit dem sozialen Entschädigungsrecht befasst. Seit März 2011 war sie Berichterstatterin im 1. Senat und im 13. Senat mit dem Schwerpunkt Rentenversicherungsrecht, zugleich nahm sie als Präsidialrichterin auch Verwaltungsaufgaben wahr.

BSG, Pressemitteilung v. 01.07.2016