Sozialministerin Müller: „Menschen mit Sehbehinderung profitieren von dieser Landesleistung!“
Der Freistaat unterstützt Menschen mit Sehbehinderung mit einem eigenen Bayerischen Blindengeld. Diese Leistung steigt im Jahr 2016 – hier die genauen Zahlen:
2016 | 2015 | |
Bayerisches Blindengeld | 579 Euro | 556 Euro |
Bayerisches Blindengeld für taubblinde Menschen | 1.158 Euro | 1.112 Euro |
Derzeit erhalten rund 13.600 Menschen in Bayern Blindengeld, davon rund 300 Taubblindengeld. Allein im letzten Jahr hat der Freistaat rund 78 Millionen Euro ausbezahlt. Für Bayerns Sozialministerin Emilia Müller ist das Bayerische Blindengeld ein wichtiger Baustein für eine inklusive Gesellschaft, denn „gerade Menschen mit Sehbehinderung werden in unserer modernen, auf Bilder getrimmten Welt schnell abgehängt. Kompensieren kann man das zumindest teilweise mit blindengerechten, aber meist recht teuren technischen Hilfsmitteln. Hier hilft das Bayerische Blindengeld.“
Bayern war das erste Bundesland, das bereits 1949 beschlossen hat, blinden Menschen – unabhängig von ihren weiteren Einkünften – monatlich ein Pflegegeld von damals 75 DM zu gewähren. 1995 trat dann das Bayerische Blindengeldgesetz in Kraft.
Weitere Informationen zum Blindengeld finden Sie hier:
http://www.stmas.bayern.de/teilhabe/blindengeld
StMAS, Pressemitteilung v. 03.07.2016
Redaktioneller Hinweis: Derzeit befindet sich ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (Vorgangsmappe des Landtags, PDF) im parlamentarischen Verfahren.