Gesetzgebung

Landtag: Landtag bringt neues Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) auf den Weg

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Das neue bayerische Verfassungsschutzgesetz kann am 1. August in Kraft treten. Gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Enthaltung der FREIEN WÄHLER verabschiedete die CSU-Fraktion den von ihr in verschiedenen Punkten ergänzten Entwurf der Staatsregierung. Das Gesetz gibt dem Verfassungsschutz erweiterte Rechte bei der Abwehr terroristischer und extremistischer Bedrohungen. Während SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dabei zu weit gehende Eingriffe des Staates in die Freiheitsrechte der Bürger sahen, hielten die FREIEN WÄHLER das Paket bis auf eine Ausnahme für „akzeptabel“.

Im Einzelnen gewährt das Gesetz dem Verfassungsschutz unter anderem Zugriff auf gespeicherte Verbindungsdaten im Bereich der Telekommunikation. Bislang ist das nur der Polizei gestattet. Jede Abfrage dieser „Vorratsdaten“ bei den Telefongesellschaften muss von der G10-Kommission des Landtags genehmigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Verfassungsschutz künftig optische und akustische Wohnraumüberwachungen vornehmen. Erweitert werden zudem die Einsatzmöglichkeiten von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Diese dürfen nun auch szenetypische Straftaten begehen, um ihre Tarnung nicht zu gefährden. Wegen der offenbar immer früher einsetzenden Radikalisierung von Jugendlichen können künftig auch Kinder nachrichtendienstlich überwacht werden.

Hans Reichhart (CSU) betonte, der Verfassungsschutz werde damit zu einer Brandmauer der staatlichen Gefahrenabwehr“ ausgebaut.

Der Verfassungsschutz ist Speerspitze zur Verteidigung der Demokratie, erste Frontlinie im Kampf gegen den Terrorismus und Garant für die Bewahrung unserer Freiheit.“

Wer vor allem die Gefahren durch den islamistischen Terrorismus nicht sehe, versündige sich an der inneren Sicherheit. Das neue Gesetz sei „ideologiefrei“ und habe alle Formen von Terrorismus und Extremismus im Blick.

Die Bürger Bayerns haben den Anspruch auf eine Sicherheitsarchitektur, die sie schützt“, sagte Reichhart.

Der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler sprach sich strikt gegen die neuen Sonderrechte für den Verfassungsschutz aus.

Die Tendenz geht eindeutig dahin, dem Staat mehr Befugnisse zum Eingriff in Grundrechte auch von unverdächtigen Personen zu verschaffen“, warnte er.

Um den Terrorismus und rechtsextremistische Aktivitäten effektiver zu bekämpfen, wäre es sinnvoller, die Polizei besser auszustatten. Das neue Gesetz vermenge dagegen auf unzulässige Weise die Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz. Dabei sei es lediglich Aufgabe des Verfassungsschutzes, Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, betonte Schindler. Besonders bedenklich sei, dass das Gesetz für den Einsatz von V-Leuten und für Eingriffe in den Kernbereich der persönlichen Lebensführung keine klaren Regeln vorgebe.

Als „klar verfassungswidrig“ bezeichnete Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Teile des neuen Gesetzes. Sie forderte die Abschaffung von V-Leuten, weil diese in der rechtsextremen Szene mehr geschadet als genutzt hätten. Trotz vieler V-Leute sei das Terror-Trio NSU den Sicherheitsbehörden bis zu dessen Selbstenttarnung unbekannt gewesen, erinnerte Schulze. Kritisch sah sie die Einschränkung der parlamentarischen Kontrollrechte über den Verfassungsschutz. Dabei müsse eine Lehre aus der Vergangenheit sein, der Behörde „stärker auf die Finger zu schauen“. Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER) bemängelte lediglich die Einschränkungen beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Geistlichen, Abgeordneten, Ärzten und Journalisten.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 07.07.2016 (von Jürgen Umlauft)

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