Gesetzgebung

GVBl (11/2016): Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) verkündet

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Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes v. 14.07.2016 wurde am 29.07.2016 verkündet (GVBl S. 240). Sie tritt am 30.07.2016 in Kraft und mit Ablauf des 31.03.2018 außer Kraft. Hiernach dürfen bis zu einer bundesrechtlichen Lösung im Freistaat halbautomatische Langwaffen verwendet werden, die mit bis zu drei Patronen geladen sind und für die bereits am 29.07.2016 eine Waffenerlaubnis erteilt war.

Mit der Sonderregelung reagiert der Freistaat auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016, das die bisherige Verwaltungspraxis zum Umgang mit halbautomatischen Langwaffen bei der Jagd in Frage gestellt hatte. Seither konnten Jägerinnen und Jäger die betroffenen Waffen nicht verwenden.

Ass. iur. Klaus Kohnen