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EU-Kommission: Juncker konsultiert EU-Parlament zur Ernennung von Sir Julian King als Kommissar für die Sicherheitsunion

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EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat heute (Dienstag) seine Absicht mitgeteilt, dem britischen Kandidaten Sir Julian King als neuem Kommissionsmitglied das Ressort der Sicherheitsunion zuzuweisen. In dem Mandatsschreiben, das Präsident Juncker heute an Sir Julian King übermittelt hat, sind seine wichtigsten Aufgaben und Zuständigkeiten festgehalten. Dazu gehören der Kampf gegen Terrorismus, Radikalisierung und organisierte Kriminalität, das Management der Außengrenzen und europäische Waffengesetze. Ein Meinungsaustausch zwischen Sir Julian King und dem einschlägigen Ausschuss des Europäischen Parlaments ist im Frühherbst zu erwarten.

Am 11. Juli führte Präsident Juncker ein Gespräch mit Sir Julian King, dem Kandidaten für die Nachfolge des ehemaligen Kommissionsmitglieds Lord Hill. Auf dieser Grundlage hat Präsident Juncker heute seine Absicht mitgeteilt, Sir Julian King das Ressort der Sicherheitsunion zuzuweisen.

Der Kommissar für die Sicherheitsunion unterstützt die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda, die die Europäische Kommission am 28. April 2015 angenommen hat. Er trägt zur Verwirklichung einer funktionsfähigen und wirksamen Sicherheitsunion bei, wie dies von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 20. April 2016 über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda angekündigt wurde.

Der Kommissar für die Sicherheitsunion gehört einem Projektteam an und arbeitet unter der Leitung des Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans, der für bessere Rechtsetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtstaatlichkeit und die Grundrechtecharta zuständig ist. Er unterstützt und ergänzt dabei die Arbeit von Dimitris Avramopoulos, dem für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständigen Kommissionsmitglied.

Eine aus Sachverständigen verschiedener Generaldirektionen bestehende und dem Generaldirektor für Inneres unterstellte Taskforce wird den Kommissar für die Sicherheitsunion unterstützen. Dieser Taskforce werden insbesondere Sachverständige der Generaldirektionen Migration und Inneres (GD HOME), Mobilität und Verkehr (GD MOVE), Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (GD CNECT) und Energie (ENER) angehören. Da es sich hierbei um ein neues Ressort in Ergänzung bestehender Ressorts handelt, bleiben die Zuständigkeiten der anderen Kommissionsmitglieder unberührt.

Zur Besetzung des Ressorts konsultierte Präsident Juncker in den vergangenen Wochen den Präsidenten sowie verschiedene andere führende Mitglieder des Europäischen Parlaments. Er setzte in der vergangenen Nacht ebenfalls Premierministerin Theresa May von seiner Entscheidung in Kenntnis.

Verfahren zur Ernennung des neuen Kommissionsmitglieds

Verfahrenstechnisch wird das neue Kommissionsmitglied britischer Staatsangehörigkeit vom Rat der EU in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt (Artikel 246 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Zudem ist in der interinstitutionellen Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission vorgesehen, dass der Präsident der Kommission das Ergebnis der Konsultation des Europäischen Parlaments sorgfältig prüft, bevor er die Zustimmung zum Beschluss des Rates zur Ernennung des neuen Kommissionsmitglieds gibt (Nummer 6 der Rahmenvereinbarung).

Präsident Juncker setzt heute Martin Schulz, den Präsidenten des Europäischen Parlaments, in einem Schreiben von seiner Absicht in Kenntnis, Sir Julian King das Ressort der Sicherheitsunion zuzuweisen. Eine Kopie dieses Schreibens geht an Robert Fico, den Ministerpräsidenten der Slowakischen Republik, die derzeit turnusgemäß den EU-Ratsvorsitz innehat.

Sobald der Rat das Europäische Parlament förmlich konsultiert, erhält Sir Julian King den Status eines designierten Kommissionsmitglieds. Damit ist er berechtigt, auf die einschlägigen Kommissionsdienststellen zurückzugreifen, um sich auf den Meinungsaustausch mit dem Europäischen Parlament vorzubereiten. Vor seiner im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission erfolgenden Ernennung durch den Rat wird er nicht an Sitzungen des Kollegiums teilnehmen.

Meinungsaustausch mit Parlament im Frühherbst

Nach Artikel 17 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union beschließt der Präsident der Kommission über die interne Organisation der Kommission. Nach der Rücktrittserklärung von Lord Hill als Mitglied der Europäischen Kommission vom 25. Juni wurde das Ressort Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Union der Kapitalmärkte mit Wirkung vom 16. Juli Vizepräsident Valdis Dombrovskis übertragen. Am 7. Juli unterrichtete der damalige Premierminister Cameron Präsident Juncker von seinem Wunsch, Sir Julian King als Mitglied britischer Staatsangehörigkeit der Europäischen Kommission zu nominieren. Dieser Wunsch wurde von Premierministerin Theresa May in ihrem Telefongespräch mit Präsident Juncker vom 14. Juli bestätigt. Präsident Juncker führte am 11. Juli ein Gespräch mit Sir Julian King. Im Laufe dieses Gesprächs und auf der Grundlage seiner Biographie kam Präsident Juncker zu dem Schluss, dass Sir Julian King die allgemeine Befähigung und den Einsatz für Europa mit sich bringt, die nach Artikel 17 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) erforderlich sind.

Nach der heutigen Ankündigung von Präsident Juncker zur Zuweisung des Ressorts folgt nun das Verfahren gemäß Artikel 246 Absatz 2 AEUV und Punkt 6 der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission.

Ein Meinungsaustausch zwischen Sir Julian King und dem einschlägigen Ausschuss des Europäischen Parlaments ist im Frühherbst zu erwarten.

Trotz des Referendums im Vereinigten Königreich, bei dem sich am 23. Juni eine Mehrheit für den Austritt aus der Europäischen Union ausgesprochen hat, ist das Vereinigte Königreich noch Mitglied der Europäischen Union und somit berechtigt, nach Artikel 17 Absatz 4 EUV einen Kommissar britischer Staatsangehörigkeit in die Europäische Kommission zu entsenden.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 02.08.2016