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BVerfG: Zensus 2011 – Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten abermals wiederholt

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Mit heute bekannt gewordenem Beschluss v. 20.07.2016 (2 BvF 1/15) hat der Zweite Senat entschieden, die einstweilige Anordnung vom 26.08.2015 für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache, abermals zu wiederholen. Dies geschah bereits mit Beschluss v. 15.02.2016.

Damit ist die Löschung von Daten, die im Rahmen des Zensus 2011 erhoben wurden, weiterhin suspendiert. Dabei geht es letztlich um Klagen von Städten und Gemeinden, ihre im Rahmen des Zensus 2011 festgestellte Einwohnerzahl gerichtlich überprüfen und ggfls. korrigieren zu lassen. Das setzt den Zugriff auf die erhobenen Daten voraus. In der nun abermals wiederholten Anordnung v. 26.08.2015 (vgl. zu dieser auch die Pressemitteilung v. 01.09.2015) hat das BVerfG das Rechtsschutzinteresse der Gemeinden deutlich höher gewichtet als die Vertiefung des Eingriffs in das Recht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung.

Ass. iur. Klaus Kohnen