Das o.g. Gesetz v. 02.08.2016 wurde am 09.08.2016 verkündet (GVBl S. 248). Es tritt am 01.09.2016 in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Marktüberwachung, der Luftreinhalteplanung sowie der Lärmaktionsplanung.
- Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier. Zur Vorgangsmappe des Landtags mit den amtlichen Dokumenten: hier (PDF).
- Verschlagwortung im Dokumentationssystem des Bayerischen Landtags: Anpassung von Zuständigkeitsregelungen in folgenden Bereichen: Marktüberwachung gem. Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren, Luftreinhalteplanung, Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken; Änderung von Art. 4, 8, 8a, 18, 19, 20 BayImSchG
Ass. iur. Klaus Kohnen