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BGH: Richter am Bundesgerichtshof Erwin Hubert im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Erwin Hubert wird mit Ablauf des 31.08.2016 in den Ruhestand treten. Herr Hubert wurde am 11. Juni 1951 in Bamberg geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im November 1981 in den höheren Justizdienst des Landes Bayern ein. In seiner Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Hof sowie der dortigen Staatsanwaltschaft tätig. Am 01.11.1984 wurde er zum Staatsanwalt (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) bei der Staatsanwaltschaft Hof ernannt. Zum 01.12.1987 wechselte er als Richter am Landgericht an das Landgericht Hof. Nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit war Herr Hubert seit dem 01.04.1991 dem Bezirksgericht Chemnitz zugewiesen, an das er mit Wirkung vom 01.12.1992 versetzt wurde. Am 01.03.1993 erfolgte seine Beförderung zum Vizepräsidenten des neu gegründeten Landgerichts Zwickau.

Am 29.07.2002 wurde Herr Hubert zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehört seither dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs an, dem neben allgemeinen Revisionssachen insbesondere die Revisionen in Staatsschutzsachen zugewiesen sind. Seit dem 01.01.2007 ist er zugleich Mitglied – seit März 2015 auch stellvertretender Vorsitzender – des Senats für Patentanwaltssachen. Für den 3. Strafsenat ist er in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und für den Senat für Patentanwaltssachen in die Großen Senate entsandt. Seit Mai 2009 ist er stellvertretender Geheimschutzbeauftragter und seit Anfang 2010 auch stellvertretender Sabotageschutzbeauftragter des Bundesgerichtshofs. Während seiner Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Hubert die Rechtsprechung insbesondere des 3. Strafsenats maßgeblich mitgeprägt.

BGH, Pressemitteilung v. 31.08.2016