Aktuelles

Bayerischer Gemeindetag: Integration findet vor Ort statt (zum Inkrafttreten der DVAsyl)

Heute trat die Asyldurchführungsverordnung in Kraft. Hintergrund ist, dass durch das Integrationsgesetz des Bundes vom 31.07.2016 die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen wurde, dass die Länder eine Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber umsetzen dürfen. Davon hat der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht. Ab dem 01.09.2016 können die Regierungen also nun anerkannten Asylbewerbern für einen Zeitraum von drei Jahren ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einen Wohnsitz in einem bestimmten Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zuweisen.

Ausgenommen sind Personen, die selbst oder deren Angehörige eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mind. 15 Wochenstunden aufnehmen oder aufgenommen haben, eine Berufsausbildung absolvieren oder in einem Studien- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Hinzu kommen weitere Härtefälle, die es zu berücksichtigen gilt. Betroffen sind also letztlich Asylbewerber, die von Sozialhilfe leben. Diese sollen in einer integrationsfördernden Weise auf ganz Bayern verteilt werden sollen. Dieser Weg scheint zukunftsweisend, da es sich bei der Integration der anerkannten Asylbewerber um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, mit der die Ballungszentren nicht allein gelassen werden sollen.

Die Landesversammlung des Bayerischen Gemeindetags im Oktober 2016 beschäftigt sich ausführlich mit dem Thema und steht unter dem Titel: „Integration findet vor Ort statt“.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 01.09.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Stellungnahmen (insbesondere der kommunalen Spitzenverbände) zum Neuerlass der DVAsyl finden Sie hier.
  • Einen fortlaufend aktualisierten und umfassenden Überblick über laufende Rechtsetzungsverfahren im Freistaat finden Sie hier.
  • Zur Rechtsentwicklung im Ausländer- und Asylrecht: hier.