Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung

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Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Wichtiger Beitrag zur Stärkung des Opferschutzes im Strafverfahren!“

Das Kabinett hat heute einen von Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback vorgelegten Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren beschlossen.

Justizminister Bausback: „Opfer von Straftaten sind oftmals großen seelischen Belastungen ausgesetzt. Es ist wichtig, dass sie sich im Gerichtsverfahren nicht alleine gelassen fühlen. Wir müssen alles tun, um die zusätzlichen Belastungen für Opferzeugen, die ein Strafverfahren mit sich bringt, bestmöglich zu mindern.“

Diesem Ziel dient die psychosoziale Prozessbegleitung, die eine besonders intensive Form der qualifizierten Unterstützung für Opfer von Straftaten ist.

Für viele Opferzeugen ist es eine enorme Erleichterung, wenn sie einen Beistand an ihrer Seite wissen, der sie im gesamten Strafverfahren, vor allem bei Vernehmungen und während der Hauptverhandlung, begleitet und auch emotional und psychologisch unterstützt“, so Bausback.

Ab dem 01.01.2017 räumt die StPO Verletzten das Recht ein, sich im Strafverfahren eines psychosozialen Prozessbegleiters zu bedienen. Besonders schutzbedürftige Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten, insbesondere Kinder und Jugendliche, können die gerichtliche Beiordnung eines staatlich finanzierten Prozessbegleiters verlangen. Der bayerische Gesetzentwurf regelt insbesondere, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Person als psychosozialer Prozessbegleiter anerkannt werden kann. Der Gesetzentwurf geht nun zunächst in die Verbandsanhörung.

Justizminister Bausback: „Im Interesse der Opferzeugen müssen wir dafür sorgen, dass es genügend qualifizierte Prozessbegleiter gibt.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 13.09.2016

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