Die Staatsregierung hat mit Schreiben vom 14.09.2016 um Zustimmung des Bayerischen Landtags gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 4 BaySchFG zu den Vereinbarungsentwürfen über die Neuregelungen der Vergütung des durch kirchliches Personal erteilten Religionsunterrichts an Grund- und Mittelschulen sowie an Förderzentren gebeten (LT-Drs. 17/12935 v. 14.09.2016).
Die Vereinbarungsentwürfe umfassen einen Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der katholischen Kirche in Bayern (7 Bischöfe) sowie zwischen dem Freistaat Bayern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (vertreten durch den Landesbischof Herrn Dr. Heinrich Bedford-Strohm). Die Vereinbarungen sollen rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten und zunächst für zehn Jahre gelten.
Weitere Informationen
- Staatsregierung: Antrag auf Zustimmung zur Neuregelungen der Vergütung des durch kirchliches Personal erteilten Religionsunterrichts, LT-Drs. 17/12935 v. 14.09.2016 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF)
- Aktueller Stand des Verfahrens, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
- Eine aktuelle und fortlaufend aktualisierte Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.
Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/-abbildung: (c) contrastwerkstatt – Fotolia.com