Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Gemeinden sind keine Heuschrecken (zum Entwurf des neuen Bayerischen Agrarstrukturgesetzes)

Vordergründig betrachtet fasst der Entwurf zum neuen Bayerischen Agrarstrukturgesetz lediglich vorhandene landesrechtliche Regelungen zum Grundstücksverkehr zusammen. Gegenüber der bisherigen Rechtslage ergibt sich für die Gemeinden keine Verschlechterung. Rechtsgeschäfte betreffend eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche, also zwischen Landwirt und Gemeinde, sollen weiterhin ab einer Größe von 2 ha einem Genehmigungsvorbehalt durch die Landratsämter – und letztlich durch den Bauernverband – unterliegen.

Der Bayerische Gemeindetag erhebt dennoch nach dem Motto „wann, wenn nicht jetzt“ beim erstmaligen Erlass des bayerischen Agrarstrukturgesetzes die Forderung, dass Gemeinden und Zweckverbände von der Genehmigungspflicht ganz befreit werden. Diese bürokratische Hürde behindert den Grundstücksverkehr in Oberbayern, Schwaben und in der Oberpfalz stellenweise ganz erheblich. Aus einer Umfrage des Bayerischen Gemeindetags ergaben sich sehr eindrucksvolle Beispiele von unnötiger Bürokratie und Zeitverzögerungen.

Die Landwirtschaft will mit der Genehmigungspflicht von solchen gemeindlichen Rechtsgeschäften auf der anderen Seite des Tisches erreichen, dass der „Bodenvorratspolitik der Gemeinden“ ein Riegel vorgeschoben wird. Der Bayerische Gemeindetag sieht darin dagegen eine Ungleichbehandlung zu Bund, Land und Religionsgemeinschaften, die weiterhin von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind. Die grundsätzliche Gemeinwohlorientierung der Gemeinden wird mit diesem Gesetzentwurf nicht anerkannt. Gemeinden sind keine Heuschrecken.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 20.09.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
  • Eine aktuelle und fortlaufend aktualisierte Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.