Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 23. September 2016

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Kein Einwanderungsgesetz mit dem Ziel, die Zuwanderung auszuweiten / Die Burka gehört nicht in den Gerichtssaal / Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Stalking ist ein Erfolg bayerischer Rechtspolitik“

Zur Entschließung „Für ein Einwanderungsgesetz“ (TOP 27):

Ein Einwanderungsgesetz mit dem Ziel, die Zuwanderung auszuweiten, lehnt Bayern ab. Was wir brauchen, ist eine bessere Steuerung und eine effektive Begrenzung der Zuwanderung“, erklärte Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber zum Entschließungsantrag mehrerer Länder für ein Einwanderungsgesetz.

„Die Initiative zielt auf eine Ausweitung der Arbeitsmigration und wäre damit ein Pull-Faktor für weitere Zuwanderung. Das ist ein völlig falsches Signal und konterkariert unsere intensiven Bemühungen, den Zustrom der Asylsuchenden zu reduzieren. Wir dürfen die Integrationsfähigkeit unseres Landes nicht aus dem Blick verlieren. Das geht nur über eine Obergrenze und sicher nicht über ein solches Einwanderungsgesetz“, so der Minister.

Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen bezeichnete Bayerns Bundesratsminister die im Antrag angestoßene Diskussion über Deutschland als Einwanderungsland als gesellschaftspolitisch völlig verfehlt:

Deutschlands Arbeitsmarkt hat zwar weiter Bedarf an Hochqualifizierten und Fachkräften. Dazu wurde in den vergangenen Jahren mehrfach der Zugang für Studierende und Fachkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Weitergehende Forderungen sind abzulehnen.“

Mittlerweile ist Deutschland nach Einschätzung der OECD zu einem der Staaten mit den geringsten Beschränkungen für die beschäftigungsorientierte Zuwanderung geworden.

Huber: „Deutschland ist im Interesse der Wirtschaft bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt hervorragend aufgestellt.“

Auch die im Antrag geforderte generelle Ermöglichung des Familiennachzugs geht nach den Worten Hubers völlig fehl.

Wir arbeiten derzeit daran, die immensen Herausforderungen des Zustroms von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu bewältigen. Dies kann durch einen gewaltigen Kraftakt im Zusammenwirken aller Betroffenen bewältigt werden. Vor diesem Hintergrund kann es gerade nicht um eine weitere Öffnung des Familiennachzugs gehen. Im Gegenteil, dieser muss dringend eingeschränkt werden. Ein Familiennachzug ohne besondere Voraussetzungen, insbesondere ohne den Nachweis sicheren Wohnraums und die Sicherung des Lebensunterhalts, führt auf Dauer zu einer nicht akzeptablen Belastung der Sozialsysteme.“

[Red. Hinweis: Verbundene Meldungen zum Thema „Einwanderungsgesetz“]

Zur bayerischen Entschließung „Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Verfahren“ (TOP 28):

Der Bundesrat stimmt auf seiner morgigen Sitzung über einen bayerischen Entschließungsantrag ab, wonach Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen in aller Regel ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen.

Huber: „Die Burka gehört nicht in den Gerichtssaal. Es geht uns nicht um persönliche oder religiöse Überzeugungen, sondern um die ordentliche Durchführung des Gerichtsverfahrens. Das Gesicht der Verfahrensbeteiligten muss für die Richter voll sichtbar sein. Das ist bei der Identifizierung offensichtlich und darüber hinaus auch zur Wahrheitsfindung unerlässlich. Denn Kommunikation umfasst mehr als nur Worte. Wenn die Richter die Glaubwürdigkeit von Zeugen beurteilen wollen, müssen sie auch die Mimik und Gestik bewerten können. Schleier sind deshalb vor Gericht zu verbieten.“

Bislang gibt es keine spezifischen Regelungen, wie im Falle einer Verschleierung zu verfahren ist. Die Entscheidung, ob Kleidungsstücke während der Gerichtsverhandlung abgelegt werden müssen, trifft der Richter im Einzelfall.

Das ist eine Grundsatzfrage, die der Gesetzgeber zu klären hat. Zur ordentlichen Durchführung des Gerichtsverfahrens brauchen wir eindeutige Regeln“, ergänzte Huber.

[Red. Hinweis: Zum Verfahrensverlauf und weiteren Stellungnahmen vgl. hier.]

Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen (TOP 47):

Stalking ist Psychoterror und muss effektiv bestraft werden. Unser bayerischer Gesetzentwurf für einen besseren Opferschutz liegt schon seit langem auf dem Tisch. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag jetzt in der Sache übernommen und ins parlamentarische Beratungsverfahren eingebracht. Das ist ein Erfolg bayerischer Rechtspolitik“, erklärte Staatsminister Huber.

Bayern hatte bereits in 2012 einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorgelegt und seither immer wieder, u.a. mit einer Bundesratsinitiative vom März 2015, auf die unzureichenden Strafvorschriften hingewiesen. Von jährlich über 24.000 angezeigten Stalking-Fällen führen nur wenige zur Verurteilung.

Stalker verfolgen und terrorisieren ihre Opfer mit perfiden Methoden, unter denen die Opfer oft extrem leiden. Trotzdem können die Strafverfolgungsbehörden vielfach nicht einschreiten. Denn die Bestrafung setzt bislang voraus, dass die Opfer nach außen erkennbar auf die Nachstellungen des Täters reagieren, also ihr Leben z.B. durch Umzug oder Arbeitsplatzwechsel ändern. Nicht geholfen wird denen, die standhaft bleiben und trotz enormer psychischer Belastung den Verfolgungen nicht nachgeben wollen oder dem Täter faktisch nicht ausweichen können.

Deshalb soll es zukünftig nur darauf ankommen, wie massiv und nachhaltig der Täter dem Opfer auflauert, es bedroht oder mit Anrufen oder E-Mails überzieht.

Huber: „Damit kann zukünftig früher eingeschritten und die Opfer können besser vor weiteren Gefährdungen geschützt werden.“

[Red. Hinweis: Verbundene Meldungen zum Thema „Stalking“, inkl. der bayerischen Initiativen von 2014 und 2015]

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 22.09.2016