Gesetzgebung

Bundesrat: Entschließung “Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren”

Der Freistaat Bayern hatte o.g. Entschließungsantrag eingebracht, den der Bundesrat nun in geänderter Form beschlossen hat. Hiernach bittet „der Bundesrat […] die Bundesregierung zu prüfen, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, um sicherzustellen, dass die Prozessbeteiligten immer ohne (jede Form von) Gesichtsbedeckung an gerichtlichen Verhandlungen teilnehmen“.

Der Antrag des Freistaats lautete dahingehend, dass „die Bundesregierung […] aufgefordert [wird], zur Gewährleistung der Identitätsfeststellung und der Wahrheitserforschung gesetzlich zu regeln, dass Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen“.

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