Gesetzgebung

Bundesrat: Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) – Zustimmung

Der Bundestag hat am 08.07.2016 o.g. Gesetz beschlossen. Das Gesetz schließt Regelungslücken im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie. Des Weiteren schafft das Gesetz Bestandsschutz für den legalen Besitz bestimmter halbautomatischer Jagdwaffen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt und darüber hinaus eine Entschließung gefasst, in der er „die dringende Notwendigkeit [betont], durch Änderung des Bundesjagdgesetzes bundeseinheitlich folgende Regelungen zu treffen“.

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