Gesetzgebung

Bundesrat: Gesetzentwurf zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND – keine Einwendungen

Der Bundesrat hat auf seiner 948. Sitzung am 23.09.2016 beschlossen, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ keine Einwendungen zu erheben. In dem Gesetzentwurf soll die strategische Fernmeldeaufklärung des BND neu geregelt werden. Ziel ist es, den künftig geltenden Rechtsrahmen klar abzustecken und die Handlungsfähigkeit des BND zu stärken. In dem Gesetzentwurf ist hierzu vorgesehen, in einem neuen Abschnitt 2 BNDG spezielle Regelungen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung zu verankern.

Zu den Regelungen im Einzelnen vgl. die Erläuterungen zum TOP (PDF).

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