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StMAS: Jugendschutz in Laserspielhallen – Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz ergänzt

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Familienministerin Müller: „Wir sorgen für klare Regeln – jede Halle wird einzeln geprüft!“

Wer darf ab welchem Alter in Laserspielhallen? Die Staatsregierung sorgt jetzt für klare Regeln, damit Kinder und Jugendliche nicht zu Schaden kommen. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat dabei vor allem die schwierige Unterscheidung von Spiel und Realität für Kinder vor Augen:

Das Nachspielen kriegerischer Konflikte löst extreme Emotionen aus, die erhebliche Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bergen. Da Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren noch nicht klar zwischen Spiel und Realität trennen können, dürfen sie in der Regel nicht in Laserspielhallen. Aber auch für Jugendliche über 16 braucht es klare Regelungen.“

Um den Jugendschutz im Hinblick auf Laserspiele sicherzustellen, hat das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration nun die Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz ergänzt. Denn geht von einer Laserspiel-Anlage eine Gefährdung für das Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, sind Altersbegrenzungen nach dem Jugendschutzgesetz festzulegen. Das bedeutet: Es gibt jetzt eindeutige Kriterien für Altersbeschränkungen, zum Beispiel die Ausgestaltung der Anlage oder die Ausrüstung der Spieler. In der Praxis wird das Jugendamt vor Ort jede Laserspielhalle einzeln genau prüfen. Im Regelfall erfolgt eine Altersbeschränkung ab 16 Jahren. Nur in Ausnahmefällen kann der Zutritt bereits ab 14 Jahren gestattet werden. Werden martialische Gefechte simuliert, ist allen Minderjährigen der Zutritt zu versagen.

Die Zahl der Neueröffnungen von Laserspielhallen ist in letzter Zeit stark gestiegen. Mittlerweile gibt es fast 30 Anlagen dieser Art im Freistaat.

Mit den neuen Regelungen schaffen wir Rechtssicherheit und stärken den Jugendschutz in Bayern“, so die Ministerin.

StMAS, Pressemitteilung v. 25.09.2016