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Staatskanzlei: Agrarpolitik – Wichtige bayerische Forderungen in Brüssel und Berlin durchgesetzt

Der engagierte Einsatz der Staatsregierung für die Landwirte im Freistaat zahlt sich aus. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner im Kabinett erklärte, konnte Bayern in den vergangenen Monaten in Brüssel und Berlin wesentliche bayerische Forderungen durchsetzen. Auch der bereits vom Kabinett beschlossene Doppelhaushalt mit erheblichen zusätzlichen Landesmitteln ist ein starkes Signal für die Landwirtschaft.

Unsere Landwirte können sich auch in schwierigen Zeiten auf die Staatsregierung verlassen“, sagte Landwirtschaftsminister Brunner.

So seien die meisten der nach dem Agrargipfel am 06.06.2016 vom Kabinett beschlossenen Forderungen zur Unterstützung der u.a. durch den Milchpreisverfall in Schwierigkeiten geratenen Landwirtschaft bereits in die Tat umgesetzt.

Die von EU und Bund auf den Weg gebrachten Maßnahmen tragen in wesentlichen Punkten bayerische Handschrift“, so Brunner.

Das gilt insbesondere für die beschlossene Koppelung von Finanzhilfen an eine konkrete Begrenzung der Milchmenge. Dass in der ersten Antragsrunde bereits fast 3.500 bayerische Milchbauern – mehr als in jedem anderen Land – an dem entsprechenden EU-Programm teilnehmen wollen, wertet der Minister als großen Erfolg:

Unsere Bauern nehmen das Angebot an und tragen damit aktiv dazu bei, den Milchmarkt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.“

Laut Brunner sind inzwischen auch weitere bayerische Forderungen wie steuerliche Entlastungen, die Möglichkeit zur dreijährigen Gewinnglättung oder die deutliche Erhöhung des Zuschusses für die landwirtschaftliche Unfallversicherung auf den Weg gebracht.

All das bringt unseren Bauern spürbare Entlastung und mehr Flexibilität, um Marktschwankungen auszugleichen“, so der Minister.

Zudem hat der Freistaat erfolgreich auch strukturell wirksame Maßnahmen vorangetrieben. Beispielhaft nannte Brunner das von Bayern wiederholt geforderte dauerhafte Verbot, Lebensmittel unter Einstandspreis zu verkaufen. Auch die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, die es Branchenverbänden, Erzeugerorganisationen und Genossenschaften nun ermöglicht, durch Absprachen und Vereinbarungen zur Produktionsmenge etwaige Überproduktionen selbstständig zu begrenzen, dient der Preisstabilisierung zugunsten der Erzeuger.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 27.09.2016