Gesetzgebung

Staatskanzlei: Vorschläge der EU-Kommission zu einer Reform des Europäischen Asylsystems

Innenminister Joachim Herrmann: „Zuwanderung steuern und begrenzen / Schnellere und effizientere Asylverfahren sicherstellen / Verantwortung unter den Mitgliedstaaten gerechter verteilen / Nationale Handlungsspielräume erhalten“

Die Staatsregierung wird die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems kritisch begleiten und die Interessen Bayerns einbringen. Wie Innenminister Joachim Herrmann im Kabinett betonte, stehen dabei drei wesentliche Aspekte im Vordergrund.

Herrmann: „Wir müssen zum einen mit einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Maßnahmen ergreifen, die die Zuwanderung steuern und begrenzen. Zum zweiten müssen wir europaweit sicherstellen, dass die Asylverfahren schneller und effizienter werden. Und zum dritten wollen wir eine echte und gerechtere Verantwortungsteilung unter den Mitgliedstaaten erreichen.“

Für diese drei Ziele ist nach den Worten des Innenministers insbesondere erforderlich, die Dublin-Verordnung neu zu fassen.

Herrmann: „Ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem muss sicherstellen, dass ein Durchwinken von Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union verhindert wird und hier für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, die Einreise zu verweigern“.

Bei den Plänen der EU-Kommission zur Neufassung der Dublin- Verordnung bewertet Herrmann den Vorschlag, einen Asylantragsteller dazu zu verpflichten, im Mitgliedstaat der ersten Einreise seinen Antrag zu stellen und sich dort aufzuhalten, als besonders erfreulich. In dem Moment, wo ein Antragsteller dagegen verstößt, wird sein Antrag in einem beschleunigten Verfahren geprüft. Zudem soll ein Antragsteller nur dort, wo er sich aufhalten muss, Anspruch auf volle Leistung im Rahmen der Aufnahme haben. Außerdem sind für die verschiedenen Schritte des Dublin-Verfahrens kürzere Fristen vorgesehen, um Überstellungen in andere Dublin-Staaten zu beschleunigen und die Zuständigkeit schneller zu bestimmen.

Herrmann: „Die Umsetzung dieser Änderungen muss nun oberste Priorität haben, um die Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems generell wieder herzustellen.“

Im Rahmen der Neufassung der Verordnung für eine Europäische Datenbank, in der Fingerabdrücke gespeichert werden (sogenannte Eurodac-Verordnung), fordert Bayern einen verbesserten und unmittelbaren Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die dort gespeicherten Daten.

Herrmann: „Die neuen Nutzungsmöglichkeiten, um abgelehnte Asylbewerber zu identifizieren und zurückzuführen oder illegal eingereiste Personen festzustellen, werden einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rückführungsmöglichkeiten leisten.“

Kritisch sieht die Staatsregierung die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine neue Asylverfahrensverordnung und
Anerkennungs- und Qualifikationsverordnung. Die in der ganzen EU unmittelbar geltenden Verordnungen sollen an die Stelle der bisherigen Richtlinien treten.

Wir wollen keine Gleichmacherei durch Verordnungen, vielmehr müssen wir nationale Handlungsspielräume erhalten. Daher muss es hier bei Richtlinien bleiben. Wir wehren uns gegen den Wegfall nationaler Listen von sicheren Herkunfts- und Drittstaaten. Eine gemeinsame EU-Liste ist sehr sinnvoll, aber nationale Listen müssen zur Wahrung der Souveränität der Mitgliedstaaten beibehalten werden“, betonte Herrmann.

Eine klare Absage erteilte das Kabinett auch der vorgesehenen Einführung einer unentgeltlichen Rechtsberatung in allen Stufen des Asylverfahrens.

Darüber hinaus fordert die Staatsregierung, dass der Schutzstatus eines Asylbewerbers automatisch und zwingend erlischt, wenn er in seine Heimat, also den Verfolgerstaat, ausreist, zum Beispiel um dort Urlaub zu verbringen. Darüber hinaus regt Bayern eine Änderung der Familienzusammenführungsrichtlinie mit dem Ziel an, auch den Familiennachzug zu Flüchtlingen grundsätzlich von der Sicherung des Lebensunterhalts und dem Nachweis ausreichenden Wohnraums abhängig zu machen.

Innenminister Herrmann wurde vom Ministerrat beauftragt, die Verhandlungen zu den Reformvorschlägen zu begleiten und dabei besonders die Interessen Bayerns einzubringen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 27.09.2016