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BAMF: Bislang 200.000 Integrationskurs-Teilnehmer im Jahr 2016

Immer mehr Zugewanderte besuchen die Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Von Januar bis August 2016 haben bereits rund 200.000 Menschen an den Kursen teilgenommen, im gesamten Jahr 2015 waren es noch rund 180.000. An über 7.500 Lernorten, angeleitet von 15.250 Lehrkräften bei 1.689 Kursträgern erarbeiten sich Neuzuwandernde dabei das Sprachniveau „B1“. Dieses ermöglicht neben der selbständigen Alltagsbewältigung den Übergang in den anschließenden berufsbezogenen Spracherwerb.

Das Bundesamt bietet ein qualitativ hochwertiges Angebot der Sprachförderung, passt es neuen Erfordernissen an und sichert die bundesweite Umsetzung durch eine flächendeckende und dezentrale Struktur“, sagt Dr. Uta Dauke, Vizepräsidentin des Bundesamts.

Kapazitäten deutlich erhöht

Die Kapazitäten für Integrationskurse wurden mit Blick auf den gesetzlichen Auftrag des Bundesamts, das Integrationskursangebot bedarfsgerecht auszubauen und vorausschauend zu optimieren, aufgrund der seit Herbst 2015 stark gestiegenen Zahl von Asylanträgen und -entscheidungen deutlich erhöht. So wurden allein seit Oktober 2015 insgesamt 450 neue Kursträger zugelassen. Die Zahl laufender Kurse erhöhte sich gegenüber 2015 um 70%. 13.000 neue Lehrkräfte kamen 2016 neu ins Kurssystem, allein seit dem 1. Juli dieses Jahres sind über 1000 neue Lehrkräfte aktiv. Auch die finanziellen Mittel sind gestiegen. € 559 Mio. sind für Integrationskurse im laufenden Bundeshaushalt eingestellt (2015: € 269 Mio.), für 2017 ist eine nochmalige Erhöhung auf € 610 Mio. vorgesehen. Durch das Asylpaket I können zudem seit Oktober 2015 auch Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Irak, Iran, Eritrea; seit dem 01.08.2016 auch Somalia) schon während ihres noch laufenden Asylverfahrens an den Kursen teilnehmen. BAMF und Bundesagentur für Arbeit haben zudem das Ziel vereinbart, Teilnehmende künftig noch zielgerichteter in die Kurse zu bringen. So sollen sich die von den Jobcentern zur Kursteilnahme Verpflichteten innerhalb einer Fünftagesfrist bei einem Kursträger angemeldet haben. Die Träger wiederum sollen binnen maximal sechs Wochen nach Anmeldung den Kursbeginn sicherstellen.

Bereits seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 ist der Integrationskurs das zentrale Sprachförderinstrument des Bundes. Das BAMF verantwortet seither die Lehrpläne und damit die inhaltliche Ausgestaltung der Kurse und kann somit auf eine Erfahrung von mehr als einem Jahrzehnt zurückblicken. Die Durchführung vor Ort obliegt Kursträgern. Die Integrationskurse bieten Sprachunterricht im Umfang von 600 bis 900 Stunden und vermitteln zudem Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands in einem Orientierungskurs. Dessen Stundenumfang wurde im Rahmen des neuen Integrationsgesetzes von 60 auf 100 Stunden angehoben. Die Rahmenlehrpläne wurden mit dem Ziel einer stärkeren Ausrichtung auf berufsbezogene Sprachhandlungen und Wertevermittlung überarbeitet. Ein eigener Test „Leben in Deutschland“ prüft auch diesen Teil des Integrationskurses ab.

Flexibel auf Anforderungen antworten

Das Integrationskurssystem des Bundes antwortet zudem flexibel auf neue qualitative Anforderungen. Im Rahmen des Regelangebots hält der Bund bereits Spezialkurse für Frauen, Jugendliche und Intensivlerner ebenso bereit wie über 3000 Alphabetisierungskurse, deren Bedarf steigt. Ebenso erhöht sich der Bedarf, sogenannten Zweitschriftenlernern, die nicht im lateinischen Schriftsystem alphabetisiert sind, einen geeigneten Einstieg in den Spracherwerb zu bieten. Ein entsprechendes Modul erprobt das Bundesamt derzeit in einem Modellprojekt, und auch weitere Maßnahmen sind angedacht.

Wir untersuchen derzeit etwa, ob den vielen neuen Kursteilnehmenden mit Fluchterfahrung ein Instrument sozialpädagogischer Betreuung helfen kann, zu besseren Lernerfolgen zu gelangen; auch brauchen Lehrkräfte kurzfristig unterstützende Fortbildungen zum Umgang mit Traumatisierungen“, sagt Regina Jordan, zuständige Abteilungsleiterin des Bundesamts.

BAMF, Pressemitteilung v. 29.09.2016