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StMAS: Bayern barrierefrei – Sozialministerin Müller: „Ohne Barrieren zu Recht kommen – das Landessozialgericht macht es möglich“

Wie kommt man als Mensch mit Behinderung zu seinem Recht? In Bayern geht das barrierefrei: alle Sozialgerichte und das Landessozialgericht haben sich der Initiative der Staatsregierung angeschlossen, möglichst viele Barrieren abzubauen. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat sich davon heute selbst am Landessozialgericht in München ein Bild gemacht:

Ein rollstuhlgerechter Sitzungssaal, induktive Höranlagen und ein sprechender Aufzug – Menschen mit Behinderung können in diesem Gericht selbständig ihre Rechte wahrnehmen. Das ist ein wichtiger Baustein für ein selbstbestimmten Leben, denn dieses Gericht ist für Streitigkeiten über Kranken- und Pflegeversicherungen ebenso zuständig wie für Blindengeld und Schwerbehindertenrecht.“

Die Ministerin dankte der Präsidentin des Landessozialgerichts, Elisabeth Mette, und überreichte ihr das Signet ‚Bayern barrierefrei – Wir sind dabei!‘ als Würdigung des großen Engagements für den Abbau von Barrieren. Mette sieht noch einen weiteren Vorteil von Barrierefreiheit:

Barrierefreier Zugang zum Gericht und Barrierefreiheit im Sitzungssaal fördern eine nachhaltige und einvernehmliche Streitbeilegung.“

Das barrierefreie Angebot am Landessozialgericht wird ergänzt durch einen Behinderten-Parkplatz, einen barrierefreien Haupteingang mit automatischen Türöffnern und einem Behinderten-WC.

Der Abbau von Barrieren ist dabei nicht nur ein Vorteil für Menschen mit Behinderung. Auch ältere Mitbürger mit Gehhilfe oder Familien mit Kinderwagen kommen ohne Barrieren sehr viel leichter voran. Wenn Sie sich über Barrierefreiheit informieren wollen, finden Sie alle Informationen hier: http://www.barrierefrei.bayern.de.

StMAS, Pressemitteilung v. 29.09.2016