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StMJ: Rechtspolitischer Austausch in München – „Starker Rechtsstaat in Rechtspolitik und Rechtsanwendung“

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Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback empfängt heute im Münchner Justizpalast seine Amtskollegin aus Hessen, Eva Kühne-Hörmann, sowie den sächsischen Justizminister Sebastian Gemkow und den Berliner Justizsenator Thomas Heilmann zum rechtspolitischen Austausch. Schwerpunkte des Gesprächs sind vor allem aktuelle Herausforderungen für den Rechtsstaat, insbesondere im Zusammenhang mit dem Flüchtlingszustrom sowie bei der Kriminalitätsbekämpfung. Bayerns Justizminister Bausback:

Wir sind uns einig: Gerade jetzt brauchen wir einen starken Rechtsstaat – sowohl in der Rechtspolitik als auch in der Rechtsanwendung!“

Angesichts der nicht unerheblichen Zahl von Kinderehen unter Flüchtlingen betont Prof. Dr. Winfried Bausback:

„Kinderehen muss durch unsere Rechtsordnung eine klare Absage erteilt werden. Mädchen im Alter von 14 oder 15 Jahren gehören in die Schule und nicht vor den Traualtar. Der Schutz des Kindeswohls duldet keinen Aufschub: Wir brauchen schnell eine gesetzliche Lösung. Bei der Frage, ab welchem Alter eine Ehe geschlossen werden kann, sollte künftig stets deutsches Recht gelten. Zudem müssen wir die Betroffenen unmittelbar – und nicht erst nach einem möglicherweise langwierigen Aufhebungsverfahren – von den Bindungswirkungen der Ehe freistellen. Bayern bringt sich in die Arbeitsgruppe, die der Bundesjustizminister auf meine Anregung eingerichtet hat, sehr aktiv und konstruktiv ein.“

Auch der Umgang mit Reichsbürgern steht heute auf dem Programm. Hierzu der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow:

Seit einiger Zeit beobachten wir ein häufiges Auftreten von sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern. Diese Personen lehnen unseren Staat ab und versuchen rechtsstaatliche Verfahren zu behindern. Dabei setzen sie Bedienstete zum Teil erheblich unter Druck und bedrohen sie. Heute ist Gelegenheit im Kreis der Amtskollegen auch über dieses Thema in Erfahrungsaustausch zu treten und ein eventuelles Vorgehen zu besprechen.“

Bessere rechtliche Grundlagen für die Strafverfolgung im digitalen Raum zu schaffen, steht ebenfalls auf der Agenda der Justizminister. Berlins Justizsenator Thomas Heilmann:

Wir müssen Polizei und Staatsanwaltschaft die richtigen Instrumente für eine effiziente Strafverfolgung an die Hand geben, gerade im Bereich digitale Fahndungsmöglichkeiten. Wir brauchen deshalb eine Ausweitung der Funkzellenabfrage und vor allem muss der Bundesjustizminister für den Einsatz der Quellen-TKÜ eine eigene rechtliche Grundlage schaffen. Wenn sich potentielle Attentäter über Social-Media-Kanäle zu Anschlägen verabreden, können wir nicht darauf warten, dass wir diese Informationen nur über befreundete Dienste erhalten. Die jüngsten Festnahmen von mutmaßlichen Islamisten belegen diese Notwendigkeit einmal mehr.“

Hessens Justizministerin Eva-Kühne Hörmann abschließend:

Die rechtspolitische Bilanz des Bundesjustizministers fällt ein Jahr vor der Bundestagswahl äußerst bescheiden aus. Viele Initiativen bleiben liegen oder werden nur halbherzig und nach viel Druck der Länder umgesetzt. Seit Jahren fordert Hessen zum Beispiel mehr Einsatz bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet. Im Internet finden Pädophile ihre Opfer und versuchen sich mit ihnen zu verabreden. Nicht selten kommt es bereits in diesen Situationen zu sexuellen Anspielungen oder wird aggressiv Druck auf die Kinder ausgeübt. Hessen fordert schon seit Jahren, solche Anbahnungsversuche (Cybergrooming) im Internet unter Strafe zu stellen. Denn so können die Strafverfolgungsbehörden besser verhindern, dass aus Kontaktanbahnungsversuchen im Internet reale Übergriffe werden. Seit Jahren blockiert der Bundesjustizminister diese Gesetzesverschärfung. Dass der Bundesjustizminister Maas gerade an so einer wichtigen Baustelle des Strafrechts Ideologie vor dem ausdrücklichen Wunsch der staatsanwaltschaftlichen Praxis setzt, ist mir unverständlich.“

StMJ, Pressemitteilung v. 29.09.2016

Redaktioneller Hinweis zu „Kinderehen“

Am 05.09.2016 hat sich im BMJV zur Thematik „Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger“ eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu ihrer konstituierenden Sitzung getroffen. Auf Länderseite nehmen Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein teil, auf Seiten der Bundesregierung neben Vertretern des BMJV auch Vertreter des Bundeskanzleramtes, des BMI und des BMFSFJ. Im Vordergrund der Gespräche steht das Thema „Ehemündigkeit im internen deutschen Recht und bei der Anerkennung von Auslandsehen“. Darüber hinaus sollen auch bürgerlich-rechtliche Aspekte von Mehrfachehen thematisiert werden. Die Arbeitsgruppe soll darüber diskutieren, inwiefern die Vorschriften zur Ehemündigkeit im deutschen Recht geändert werden sollen. Außerdem wird die konkrete Praxis der Anerkennung von Auslandsehen Gegenstand der Gespräche sein. Konkrete Vorschläge zur Thematik sollen laut Bundesjustizminister noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.