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BMI: Gemeinsame Erklärung zur Migration zwischen Deutschland und Afghanistan geschlossen

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Heute wurde in Kabul eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration zwischen Deutschland und Afghanistan unterzeichnet. Damit besteht nunmehr eine klare und verlässliche Arbeitsgrundlage für die künftige Zusammenarbeit beider Länder insbesondere in den Bereichen freiwillige Rückkehr und Rückführung der jeweiligen Staatsangehörigen in ihr Heimatland.

Hierzu erklärt Bundesminister Dr. de Maizière:

Ich danke der afghanischen Regierung für ihre Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen. Sie ist Zeichen der historischen Partnerschaft unserer beiden Länder. Gemeinsam tragen wir damit auch zur Akzeptanz derjenigen Afghaninnen und Afghanen in Deutschland bei, die Anrecht auf Schutz haben.“

Allein im vergangenen Jahr hat Deutschland mehr afghanische Asylsuchende aufgenommen, als jedes andere Land in Europa. Deutschland kommt dabei umfassend internationalen, europäischen und nationalen Verpflichtungen nach und gewährt denjenigen afghanischen Asylsuchenden Schutz, die schutzberechtigt sind. Viele Afghanen, die nach Deutschland kommen, haben jedoch keinen Anspruch auf internationalen Schutz und sind deshalb grundsätzlich ausreisepflichtig. Wenn abgelehnte afghanische Asylbewerber freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, können sie über das deutsche Programm zur freiwilligen Rückkehr mit einer angemessenen finanziellen Unterstützung rechnen. Soweit Rückführungen erforderlich werden, erfolgen sie unter voller Achtung der Menschenrechte und der Vorgaben der deutschen Gesetze.

Minister Dr. de Maizière weiter:

Die weitere Stabilisierung und Fortentwicklung Afghanistans ist und bleibt ein wichtiges Ziel, dem sich die Bundesregierung in hohem Maße verpflichtet fühlt. Wir werden Afghanistan und den Afghanen weiterhin zur Seite stehen und unseren Beitrag dazu leisten, dass dieses Land zu Frieden und Stabilität findet.“

BMI, Pressemitteilung v. 02.10.2016