Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett beschließt Bundesratsinitiative mit Forderungen zur geplanten Reform der Bankenaufsicht

Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer: „Mittelständische Wirtschaft darf durch Reformen keinen Schaden nehmen“ / Geplante Reform der Bankenregulierung durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

Bei der geplanten Reform der Bankenregulierung durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wird sich Bayern mit klaren Forderungen für die Interessen mittelständischer Unternehmen einsetzen. Das Kabinett beschloss dazu heute eine Bundesratsinitiative.
Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer betonte:

Wir werden die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft und unseres dreigliedrigen deutschen Bankensystems mit einer Entschließung des Bundesrates einbringen. Je nach konkreter Ausgestaltung kann die zukünftige Regulierung des Bankensektors erhebliche Folgen sowohl auf die Struktur des Bankensektors, aber auch auf die Finanzierung der bayerischen Wirtschaft haben. Gerade der bayerische Mittelstand als Rückgrat der positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Freistaats ist in besonderem Maße auf die Finanzierung über Bankkredite angewiesen.“

Nach Angaben von Staatssekretär Pschierer ist aus der Kreditwirtschaft vermehrt die Sorge zu vernehmen, dass sich aus den Reformplänen erhöhte Eigenkapitalanforderungen für Banken ergeben könnten, die über bereits beschlossene Erhöhungen hinausgehen.

Pschierer: „Gerade in der derzeit vorherrschenden Niedrigzinsphase würde das die Kreditvergabemöglichkeiten der Banken und damit die Finanzierung der Unternehmen massiv belasten. Wenn Banken gezwungen würden, Kredite an mittelständische Unternehmen mit mehr Eigenmitteln als bisher zu hinterlegen, erschwert oder verteuert dies die Kreditvergabe und hat negative Auswirkungen auf die Finanzierung der Unternehmen. Das sollte im Interesse unserer Wirtschaft vermieden werden.“

Vielmehr sollte sich das vergleichsweise geringe Risiko von Mittelstandskrediten auch weiterhin in einer vergleichsweise niedrigen Eigenkapitalunterlegung beim Kreditinstitut niederschlagen.

Auch die Auswirkungen auf die in der Finanzkrise vergleichsweise erfolgreiche Struktur des deutschen Bankensektors mit den für die Mittelstandsfinanzierung ausgesprochen wichtigen mittelständischen Banken und Sparkassen geben Anlass zur Sorge.

Pschierer: „Die Belastungsgrenze kleiner und mittelständischer Banken bei regulatorischen Anforderungen ist bereits heute erreicht. Die Anforderungen müssen daher unbedingt Erleichterungen in Abhängigkeit von Institutsgröße, Komplexität sowie Risikogehalt der betriebenen Geschäfte vorsehen. Dadurch können kleine und mittelständische Banken vor unangemessenen regulatorischen Lasten bewahrt werden.“

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat in Folge der schweren Finanzkrise der Jahre 2008/2009 eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet, um die Solidität der Banken sowie die Stabilität des Bankensektors zu erhöhen. Bei den aktuellen Reformüberlegungen stehen im Rahmen einer sogenannten Nachkrisenreform insbesondere die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Risikomessung und der Bestimmung der notwendigen Eigenmittel bei den Banken im Vordergrund.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 04.10.2016

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