Gesetzgebung

Staatskanzlei: Neues Studienorientierungsverfahren – Kabinett beschließt Gesetzesinitiative

Ein neues Studienorientierungsverfahren soll künftig die Palette der verfügbaren Instrumente für einen möglichst erfolgreichen Studienverlauf für Hochschulen und Studienbewerber erweitern.

Darüber hat Bildungs- und Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle heute das Kabinett informiert.

Spaenle: „Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Studiengänge ist es für ein erfolgreiches Studium von besonderer Bedeutung, dass Studienbewerberinnen und Studienbewerber die individuell richtige Studienwahl treffen. Der ins Auge gefasste Studiengang soll möglichst passgenau auf die Fähigkeiten und Erwartungen der Studienanfängerinnen und Studienanfänger zugeschnitten sein. Hier haben sich bereits Eignungsfeststellungsverfahren bei Studiengängen mit besonderen qualitativen Anforderungen bewährt. Mit dem Studienorientierungsverfahren, das die jeweiligen Hochschulen alternativ zu den Eignungsfeststellungsverfahren einführen und anbieten können, erweitern wir das Beratungsangebot.“

Während Eignungsfeststellungsverfahren bei Nicht-Bestehen die Aufnahme eines Studiengangs ausschließen, münden die Studienorientierungsverfahren lediglich in eine Empfehlung, dass der gewählte Studiengang nicht die passende Wahl sein könnte.

Ziel der Studienorientierungsverfahren ist also, die Studierwilligen dahingehend zu beraten, das sie selbst erkennen, ob das angestrebte Studium wirklich zu ihnen passt“, so der Minister.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 04.10.2016

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