Gesetzgebung

BayVGH: Verpflichtung zur Zahlung eines Kurbeitrags bei Zweitwohnung

Sachgebiet: Abgabenrecht; Kommunalrecht / BayVGH, Urt. v. 30.09.2016 – 4 N 14.546 / Weitere Schlagworte: Änderung der Rechtsprechung; Satzungsermächtigung; pauschalierter Jahreskurbeitrag; nur Verpflichtung des Inhabers / Landesrechtliche Normen: KAG

Leitsatz:

Eine Kurbeitragssatzung kann nur den Inhaber einer Zweitwohnung selbst zur Zahlung eines pauschalierten Jahreskurbeitrags verpflichten. Die Einbeziehung seines Ehegatten oder seiner Kinder ist von der Satzungsermächtigung des Art. 7 Abs. 2 Satz 5 KAG nicht gedeckt (Änderung der Rechtsprechung).