Gesetzgebung

StMJ: Einführung der elektronischen Akte bei dem LG Landshut – Abschied von der Papierakte

LG Landshut führt ab 01.10.2016 alle neuen Zivilverfahren ausschließlich elektronisch / Bayerns Justizminister Bausback: „Meilenstein für die Zukunftsfähigkeit unserer Justiz!“

Die bayerische Justiz geht bei der Digitalisierung den nächsten großen Schritt: Ab dem 01.10.2016 werden beim LG Landshut alle neu eingehenden Zivilverfahren ausschließlich elektronisch geführt. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

Die rein elektronische Aktenbearbeitung ist ein Meilenstein für die Zukunftsfähigkeit der bayerischen Justiz! Denn nur so können wir die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs in vollem Umfang nutzen.“

In Landshut können Rechtsanwälte und Parteien ihre Schriftsätze bereits seit dem 01.12.2014 rund um die Uhr zeit- und kostensparend elektronisch beim Landgericht einreichen. Diese werden im Gericht jetzt auch papierlos weiterbearbeitet.

Justizminister Bausback: „Damit passen wir auch unsere Aktenbearbeitung an das digitale Zeitalter an, verbessern unseren Service noch weiter und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag für die Digitalisierung Bayerns.“

Der Einführung der elektronischen Akte ging eine gut 18-monatige Pilotphase voraus, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LG Landshut die dafür erforderliche Technik ausgiebig testen konnten.

Bausback: „Wir gehen klar nach dem Grundsatz vor: Gründlichkeit und Sorgfalt haben Vorrang vor Schnelligkeit!“

Verlässlichkeit sowie eine zügige, intuitive und moderne Bedienbarkeit seien Voraussetzungen für den Erfolg der neuen Technik.

Die durchgängige elektronische Bearbeitung verändert die Arbeitsabläufe erheblich und stellt damit hohe Anforderungen an unsere Richter, Rechtspfleger und Bediensteten der Serviceeinheiten“, ist sich der Justizminister bewusst.

„Die Akzeptanz der neuen Technik bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat für mich höchste Priorität. Ich freue mich daher sehr, dass die Testphase so erfolgreich verlaufen ist. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LG Landshut möchte ich für die Pionierarbeit, die sie mit so großem Engagement während der Testphase geleistet haben, ganz herzlich danken.“

Bausback abschließend:

Wir wollen den Anforderungen an eine moderne Justiz auch zukünftig gerecht werden. Die bayerische Justiz wird deshalb Schritt für Schritt sowohl den elektronischen Rechtsverkehr als auch die elektronische Akte bei sämtlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften im Freistaat einführen.“

StMJ, Pressemitteilung v. 30.09.2016