Gesetzgebung

GVBl (15/2016): Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung (ERVV)

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Die Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung (ERVV) v. 13.09.2016 wurde am 30.09.2016 verkündet (GVBl S. 291). Sie tritt am 01.10.2016 in Kraft. Zentraler Regelungsgegenstand ist ein neuer Abschnitt 4 „Elektronische Aktenführung“. Hiernach werden „bei den in der Anlage 2 bezeichneten Gerichten (…) die Akten in den genannten Verfahren ab dem angegebenen Zeitpunkt elektronisch geführt“. Das betrifft ab dem 01.10.2016 das LG Landshut in den Verfahren erster Instanz nach der ZPO.

Darüber hinaus enthält die ERVV eine neue Bezeichnung: Aus der „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr und elektronische Verfahren (E-Rechtsverkehrsverordnung – ERVV)“ wird die „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten (E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz – ERVV Ju)“.

Damit existieren nunmehr die ERVV Ju, die ERVV FG, ERVV VwG, ERVV SG und die ERVV ArbG.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktioneller Hinweis: Eine hochaktuelle und fortlaufend aktualisierte Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.