Gesetzgebung

GVBl (15/2016): E-Rechtsverkehrsverordnung Arbeitsgerichte (ERVV ArbG)

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Die „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Arbeitsgerichtsbarkeit (E-Rechtsverkehrsverordnung Arbeitsgerichte – ERVV ArbG)“ v. 13.09.2016 wurde am 30.09.2016 verkündet (GVBl S. 294). Sie tritt am 01.10.2016 in Kraft. Hiernach können bei den Landesarbeitsgerichten München und Nürnberg und den Arbeitsgerichten Nürnberg und Regensburg ab dem 01.10.2016 in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden.

Damit probt nun auch die bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.

Das BayLSG und das SG München hatten den ERV seit 01.06.2014 erprobt; aufgrund der positiven Erfahrungen wurde der elektronische Rechtsverkehr ab 01.01.2016 auf die gesamte bayerische Sozialgerichtsbarkeit ausgeweitet.

Seit dem 01.05.2016 wird der eRechtsverkehr auch in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit erprobt (BayVGH und VG München).

Die bayerische Finanzgerichtsbarkeit (FG München und Nürnberg) probt die Einführung des ERV seit 01.07.2016.

In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist der ERV bei ausgesuchten Gerichten und ausgesuchten Verfahren schon seit 01.01.2007 möglich (vgl. Anlage 1 der ERVV).

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktioneller Hinweis: Eine hochaktuelle und fortlaufend aktualisierte Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.