Gesetzgebung

EU-Kommission: Europäische Sicherheitsagenda – Kommission zieht Zwischenbilanz / Verbesserung des Rechtsrahmens notwendig

Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) über Fortschritte und Herausforderungen beim Kampf der EU gegen Terrorismus, organisiertes Verbrechen und Cyberkriminalität Bilanz gezogen. Dazu veröffentlichte die EU-Kommission einen Bericht über die bisherige Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda. Bei der Vorstellung des Berichts nannte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos die jüngste Verhaftung eines terrorverdächtigen Syrers in Leipzig als Beispiel:

Dieser Fall zeigt viele Punkte, die mit unserem heutigen Thema zu tun haben. Diese Person war in Besitz von Sprengstoff mit Inhaltsstoffen, deren Gebrauch normalerweise durch die gegebenen Regeln streng kontrolliert sein sollte. Die Person war auch im Fokus der Nachrichtendienste. Und auf all diese Punkte wird die Sicherheitsunion deutliche Auswirkungen haben.“

In dem heute vorgelegtem Bericht betont die Kommission, dass bereits bestehenden Rechtsvorschriften der EU besser umgesetzt und die Arbeiten an den von der Kommission vorgelegten sicherheitsrelevanten Vorschlägen wie etwa der Feuerwaffen-Richtlinie beschleunigt werden müssen. Außerdem kündigte die Kommission für November einen Vorschlag für ein EU-weites Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) an. Der vorliegende Bericht ist der erste einer Reihe monatlicher Berichte über Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksamen Europäischen Sicherheitsunion.

Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte dazu:

Die Fragmentierung unseres Sicherheitsrahmens macht uns alle verwundbar. Es müssen Verbindungen zwischen den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten, aber auch zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Agenturen sowie zwischen den verschiedenen Sicherheits- und Grenzmanagementsystemen hergestellt werden. Die innere Sicherheit eines Mitgliedstaats ist die innere Sicherheit aller Mitgliedstaaten.“

Julian King, EU-Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu:

Die Angriffe von Terroristen richten sich nicht gegen einzelne Mitgliedstaaten. Sie richten sich gegen unsere Lebensweise, unsere Offenheit und unsere Zukunft. Auf der Grundlage von Vertrauen und wirksamer Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und den Mitgliedstaaten müssen wir umfassend und nachhaltig darauf reagieren.“

Die in dem Bericht genannten wichtigsten Prioritäten lauten u.a.:

Verbesserung des Rechtsrahmens sowie Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung

Dazu sollte vor Jahresende eine Einigung über den Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung erzielt werden. Die Richtlinie ist unerlässlich, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU vorhanden sind, um wirksam gegen terroristische Bedrohungen – insbesondere solche durch zurückkehrende ausländische terroristische Kämpfer – vorgehen zu können.

Vor Jahresende sollte auch eine Einigung hinsichtlich der überarbeiteten Fassung der Feuerwaffen-Richtlinie erzielt werden. Die Kommission wird die beiden gesetzgebenden Organe weiterhin drängen, ihre ehrgeizigen Ziele aufrechtzuerhalten, vor allem das Ziel, die gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen zu verbieten.

Die Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um den Zugang zu Ausgangsstoffen, die zur eigenen Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, zu erschweren und die uneingeschränkte Anwendung der Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe sicherzustellen. Zu diesem Zweck wurden weitere bedenkliche Ausgangsstoffe, die in die Verordnung aufzunehmen sind, ermittelt. Sie werden ebenfalls auf die Liste der Substanzen gesetzt, die einer verstärkten Kontrolle durch die Kommission unterliegen.

Verbesserung des Informationsaustauschs, Verstärkung der Sicherheitssysteme und Erhöhung der Sicherheit an den Außengrenzen

Die Mitgliedstaaten sollten dringend die erforderlichen Schritte zur Einrichtung ihrer PNR-Zentralstellen unternehmen, um sicherzustellen, dass sie allen Vorgaben der PNR-Richtlinie der EU bis spätestens Mai 2018, der Frist für die vollständige Umsetzung der Richtlinie, nachkommen können. Um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre Arbeiten voranzutreiben, wird die Kommission weitere € 70 Mio. an EU-Mitteln bereitstellen und bis November 2016 einen Umsetzungsplan mit Etappenzielen vorlegen, die die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Einrichtung und Inbetriebnahme ihrer PNR-Zentralstellen erreichen müssen.

Zur wirksameren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität leitete die Kommission außerdem im September Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten ein, die die Prümer Beschlüsse noch nicht umgesetzt hatten.

Ferner wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit das Europol angegliederte Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung den Mitgliedstaaten rund um die Uhr Unterstützung leisten kann.

Die Arbeit der hochrangigen Expertengruppe, die von der Kommission im April 2016 eingesetzt wurde, um sich mit den rechtlichen, technischen und operativen Aspekten der verschiedenen Optionen für die Herstellung einer größeren Interoperabilität von Informationssystemen zu befassen, muss beschleunigt werden. Die Kommission wird im Laufe der kommenden Monate ihre Zwischenergebnisse dem Rat und dem Europäischen Parlament vorlegen.

Des Weiteren wird an dem Legislativvorschlag der Kommission für ein EU-weites Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) gearbeitet, der vorherige Überprüfungen von der Visumpflicht befreiter Drittstaatsangehöriger, die in den Schengen-Raum reisen, vorsieht. Der Vorschlag soll bis November vorgelegt werden.

Um für mehr Sicherheit an den EU-Außengrenzen zu sorgen, muss zudem zügig über den Kommissionsvorschlag zu systematischen Überprüfungen von EU-Bürgern bei der Ein- und Ausreise an den Außengrenzen, der bis Ende 2016 angenommen werden soll, verhandelt und ein Einreise-/Ausreise-System (EES) der EU eingerichtet werden.

Der vorliegende Bericht ist der erste einer Reihe monatlicher Berichte über Fortschritte auf dem Weg zu einer funktionsfähigen und wirksamen Sicherheitsunion, wie sie Präsident Juncker in seinem Mandatsschreiben an Kommissar Julian King gefordert hatte. Der nächste Fortschrittsbericht ist für November 2016 geplant.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 12.10.2016