Gesetzgebung

HRK: HRK fordert schnelle Verständigung der Kultusminister über Akkreditierung

Eine schnellstmögliche Einigung der Länder über einen rechtssicheren Rahmen für die Akkreditierung hat der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) heute in Berlin gefordert. Er richtete sich damit an die Kultusministerkonferenz (KMK), die sich ursprünglich in der letzten Woche auf einen entsprechenden Staatsvertrag hatte einigen wollen.

Nachdem im Vorfeld alle Zeichen auf Verständigung standen, sind die Hochschulen verständlicherweise sehr beunruhigt, dass die KMK das Thema auf Dezember vertagt hat“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler nach der heutigen Sitzung des HRK-Senats.

„Die Kultusminister waren auf dem richtigen Weg, indem sie – wie von der HRK gefordert – Insellösungen durch einen Staatsvertrag vermeiden und der Forderung des BVerfG nach einer stärkeren Rolle der Wissenschaft in den Akkreditierungsverfahren Rechnung tragen wollten. Diese Schritte sind notwendig und müssen nun so schnell wie möglich nachgeholt werden.“

Die Hochschulrektorenkonferenz selbst plane, noch in diesem Jahr weitere konkrete Vorschläge für eine Neuordnung des Akkreditierungssystems vorzulegen.

Die KMK muss einen verfassungsgemäßen Rahmen schaffen; die Hochschulen müssen aus ihren Erfahrungen heraus dazu beitragen, dass die Verfahren wissenschaftsbasiert, mit vertretbarem Aufwand und zukunftsorientiert gestaltet werden“, so Hippler.

HRK, Pressemitteilung v. 13.10.2016