Gesetzgebung

EU-Kommission: Neues europäisches Reisedokument zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen beschlossen

Ein neues europäisches Standard-Reisedokument soll künftig die Rückführung von Drittstaatsangehörigen erleichtern, die sich illegal in der EU aufhalten. Diese Neuregelung haben die europäischen Innenminister gestern (Donnerstag) bei ihrem Ratstreffen beschlossen. EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos erklärte dazu:

Ich begrüße die Annahme des Kommissionsvorschlags für ein europäisches Standard-Reisedokument zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in der EU aufhalten. Die Rückführung von irregulären Migranten, die nicht die Bedingungen für die Einreise oder den Aufenthalt in der EU erfüllen, sicherzustellen und die Anreize für irreguläre Migration zu verringern, sind wesentliche Bestandteile einer gut funktionierenden Migrationspolitik und ein wichtiges Ziel unserer Europäischen Migrationsagenda.“

Kommissar Avramopoulos sagte weiter:

Unsere Anstrengungen, die zu beschützen, die unserer Hilfe bedürfen, muss Hand in Hand gehen mit der Schaffung einer effektiven und glaubhaften Rückkehrpolitik von irregulären Migranten, in voller Übereinstimmung mit den Grundrechten der Rückkehrer und mit internationalem Recht, einschließlich dem Grundsatz der Nichtzurückweisung. Der Mangel an gültigen Reisedokumenten hat sich als eines der Haupthindernisse für erfolgreiche Rückführungen erwiesen. Mit dem neuen europäischen Reisedokument führen wir einen einheitlichen europäischen Standard ein, mit verbesserten Sicherheitsfunktionen, die dabei helfen sollten, die Akzeptanz dieses Dokuments durch Drittstaaten zu ermöglichen.“

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 14.10.2016