Gesetzgebung

BMWi: Bundeskabinett stimmt Unterzeichnung von CETA zu

Das Kabinett hat heute die Zustimmung zur Unterzeichnung von CETA für die Bundesrepublik Deutschland gegeben.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel: „Nach dem Bundestag, hat sich heute auch die gesamte Bundesregierung für den Abschluss des Freihandelsabkommens der EU mit Kanada ausgesprochen. CETA ist ein gutes und modernes Abkommen. Es bietet uns die große Chance, der fortschreitenden Globalisierung faire und gute Regeln zu geben und sie aktiv mitzugestalten. Die EU-Kommission hatte bei der gestrigen Sitzung des Handelsministerrates in Luxemburg die rechtsverbindliche Erklärung mit Kanada vorgelegt. Sie legt den Willen der Vertragsparteien zu wichtigen Bereichen des Abkommens, wie zum Beispiel Investitionsschutz, Daseinsvorsorge und Arbeitnehmerrechte dar. Auch das Vorsorgeprinzip wird ausdrücklich bekräftigt. Ich freue mich, dass Deutschland im Rahmen der deutsch-kanadischen Erklärung zu CETA, die ich am 18.09.2016 mit der kanadischen Handelsministerin Freeland vereinbaren konnte, gute Vorarbeiten für die europäisch-kanadische Erklärung leisten konnte. Auch die Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG vom 13.10.2016 konnten gestern im Rat einvernehmlich durchgesetzt werden.“

Hierzu wurde zur Frage der Beendigung der vorläufigen Anwendung eine Protokollerklärung abgeben und zu den übrigen Punkten in der Sache eine Verständigung erzielt. Jetzt folgt eine förmliche Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren, danach folgt die Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten, bevor dann die Europäische Union und Kanada das Abkommen beim EU-Kanada-Gipfel am 27.10.2016 feierlich unterzeichnen werden.

BMWi, Pressemitteilung v. 19.10.2016

Redaktioneller Hinweis: Meldungen im KOntext „CETA“.