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StMFLH: € 2,3 Mrd. im Bayerischen Pensionsfonds – Geschäftsbericht 2015 vorgelegt

„Die Tragfähigkeit der Versorgungsausgaben ist in Bayern auch langfristig gegeben. Der Pensionsfonds des Freistaates Bayern belief sich nach Marktwerten zum 31.12.2015 auf insgesamt € 2,3 Mrd. Im letzten Jahr wurden rund € 110 Mio. aus dem Haushalt zugeführt, das Sondervermögen legte um insgesamt knapp € 180 Mio. zu. Der Freistaat Bayern ist für die Finanzierung der künftigen Versorgung seiner Beamtinnen und Beamten gut aufgestellt“, teilte Finanzminister Dr. Markus Söder bei der Vorlage des Geschäftsberichts 2015 zum Sondervermögen „Bayerischer Pensionsfonds“ mit.

Durch die Anlage der Mittel in solide Renten- und Aktienwerte konnte bislang ein Wertzuwachs von knapp € 800 Mio. ausgewiesen werden. Das entspricht einer jährlichen Durchschnittsrendite von 5,72%. Der Bayerische Pensionsfonds wuchs damit auf rund € 2,3 Mrd. Euro, und das trotz des schwierigen Kapitalmarktumfeldes in den letzten Jahren. Bei Zinsen für Bundesanleihen von nahezu 0% konnte für das Jahr 2015 sogar noch eine Rendite von 2,95% erzielt werden.

Mit dem Bayerischen Pensionsfonds sichert der Freistaat Bayern die Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben seiner Beamtinnen und Beamten ab.

Durch die grundsolide Haushaltspolitik ohne neue Schulden im allgemeinen Haushalt seit 2006 und der Tilgung der Altschulden seit 2012 bis Ende 2015 in Höhe von rund € 3 Mrd. ist Bayern zusammen mit dem Sondervermögen ‚Bayerischer Pensionsfonds‘ gut aufgestellt“, hob Söder hervor.

Für das Jahr 2016 sind weitere € 550 Mio. für die Schuldentilgung im Haushalt vorgesehen – auch hier setzt der Freistaat bundesweit Maßstäbe. Nach dem Haushalt ohne Neuverschuldung enthält die Bayerische Haushaltsordnung seit dem Jahr 2013 das Ziel, bis zum Jahr 2030 die Verschuldung im Staatshaushalt vollständig abzubauen.

Wir sind dabei auf einem guten Weg“, betonte Söder.

„Die ab 2031 durch den Abbau der Schulden jährlich eingesparten Zinsen in Höhe von rund € 1 Mrd. werden auch helfen, die steigenden Belastungen aus der Beamtenversorgung zu bewältigen. Zusätzlich zu dieser ‚Pensionsmilliarde‘ bauen wir mit konsequenten Zuführungen aus dem allgemeinen Haushalt das Sondervermögen ‚Bayerischer Pensionsfonds‘ auf. Aus diesem Sondervermögen kann ebenfalls ein Teil der Pensionsverpflichtungen bestritten und somit sichergestellt werden, dass die Versorgungsausgaben nicht zu einem Risiko für den Haushalt werden. Wir nehmen unseren Auftrag ernst und zeigen, dass die Staatsregierung nicht zu Lasten künftiger Generationen plant, sondern bereits heute Vorsorge für die Herausforderungen von morgen trifft.“

Die Zahl der Versorgungsempfänger wird zwar auch in Bayern in den kommenden Jahren noch zunehmen. Der Anteil der Versorgungsausgaben am Haushalt wird nach den Hochrechnungen im aktuellen Versorgungsbericht für die laufende Legislaturperiode unter Berücksichtigung aller Vorsorgemaßnahmen allerdings nur moderat ansteigen und ab 2031 auf nahezu heutigem Niveau stabilisiert werden. Das Versorgungsrecht in Bayern ist Teil des Neuen Dienstrechts Bayern, für das das Bayerische Finanzministerium von der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung 2016 mit dem bundesweit ersten Preis ausgezeichnet wurde.

StMFLH, Pressemitteilung v. 02.11.2016