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BMWi: Gutachten zeigt neue Möglichkeiten für private Finanzierung öffentlicher Investitionen – Beitrag zu Diskussionsprozess

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist der Empfehlung der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ nachgekommen, Möglichkeiten zu prüfen, wie mehr privates Kapital für öffentliche Infrastrukturen insbesondere im kommunalen Bereich mobilisiert werden könnte. Zu diesem Anlass wurde ein Forschungsauftrag vergeben, dessen Schlussbericht nunmehr vorliegt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine neue Art der Umsetzung und Finanzierung kommunaler Investitionen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens grundsätzlich möglich ist und dass sich dabei eine Vielzahl von konkreten Ausgestaltungsvarianten abbilden lassen.

Der vorgelegte Modellvorschlag enthält dazu mehrere Bausteine: Durch die Bündelung mehrerer ähnlicher kommunaler Investitionsprojekte in einer staatlichen Infrastrukturgesellschaft könnten die Umsetzungskosten für die Kommunen deutlich gesenkt, durch die Standardisierung von Verträgen die Transaktionskosten reduziert und durch die Einbindung eines öffentlichen Investors ein fairer Interessenausgleich zwischen öffentlicher Hand und privaten Akteuren gewährleistet werden. Durch diese Elemente werden die Defizite der klassischen ÖPP überwunden und der Einfluss der öffentlichen Hand bleibt gewahrt.

Auf Grundlage des Gutachtens werden die Akteure auf der öffentlichen wie auf der privaten Seite die Diskussion weiter darüber führen, welche Anwendungsfälle für eine Umsetzung in Frage kommen, wie eine Umsetzung aussehen und die Komplexität des Modells verringert werden könnte. Das BMWi wird diese Diskussion weiter eng begleiten.

Die Studie der PricewaterhouseCoopers Legal AG mit dem Titel „Rechtliche und institutionelle Voraussetzungen zur Einführung neuer Formen zur privaten Finanzierung öffentlicher Infrastrukturvorhaben unter Einbindung einer staatlichen Infrastrukturgesellschaft“ ist in einer Lang- (PDF: 2,2 MB) und einer Kurzfassung (PDF: 193 KB) abrufbar.

BMWi, Pressemitteilung v. 09.11.2016