Gesetzgebung

Landtag: Gesundheitsausschuss – Expertenanhörung zum geplanten Bayerischen Krebsregistergesetz (BayKRegG)

Seit 1998 registriert das Krebsregister Bayern Krebserkrankungen. Dadurch kann zum Beispiel besser überprüft werden, welche Therapien anschlagen. Um die Krebsbekämpfung weiter zu stärken, verabschiedete der Bundestag 2013 das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG), welches den Ländern die flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister vorschreibt. Wie das in Bayern hinsichtlich Struktur, Meldepflicht und Datenschutz aussehen soll, war bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss unter den Experten allerdings strittig.

Bisher sind in Bayern sechs dezentrale epidemiologische Krebsregister für die Datenerhebung zuständig. Zukünftig soll das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Nürnberg Erlangen die Leitung des Krebsregisters übernehmen. Deren Präsident Dr. med. Andreas Zapf nannte die Struktur ein „zentrales Gesamtsystem mit dezentralen Elementen und einer klaren Aufgabenverteilung“. Dadurch ließen sich viele Doppelmeldungen vermeiden, die es bisher durch die sechs Register gegeben habe.

Prof. Dr. Alexander Katalinic, Mitglied der Steuerungsgruppe des Netzwerks der europäischen Krebsregister, lobte die geplante Zentralisierung: Bayern habe sich bei dem Entwurf an den Gesetzen anderer Bundesländer orientiert, was zu einer Harmonisierung beim Datenaustausch von Krebspatienten beitrage.

„Die Versorgungsqualität macht schließlich nicht an Landesgrenzen Halt“, erklärt er.

Durch die regionalen Stellen sei auch der direkte Kontakt zu den Ärzten vor Ort gewährleistet.

Verbesserungsbedarf sah der Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Rudolf Burger. Statt die Organisation zu reformieren, sollte die Verbesserung der Versorgung von Krebspatienten im Mittelpunkt stehen. Direktor Prof. Dr. Peter Herschbach vom Cancer Comprehensive Center München hält das geplante Gesetz für nicht „fair“:

„Wir müssen innerhalb von zwei Monaten 125 Variablen auf elektronischem Weg an das Krebsregister übermitteln“, erklärte er.

Wann die Daten zum Zwecke der Wissenschaft und Qualitätssicherung zurückkämen, sei allerdings nicht klar. Die Leiterin des Klinischen Krebsregisters für Oberbayern und Landshut, Prof. Dr. Jutta Engel, bezweifelt, dass die vielen gesetzlichen Aufgaben von einer zentralen Stelle für die zwölf Millionen Menschen in Bayern umgesetzt werden können.

„Auch mit der derzeitigen Finanzierung der Krebsregister ist eine Umsetzung des Gesetzes nicht zu leisten“, ergänzte sie.

Dr. Wolfgang Krombholz kritisierte in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, dass der neue Gesetzentwurf trotz ärztlicher Schweigepflicht eine Meldepflicht für Ärzte vorsieht. Dies sei eine „Belastung“ des Arzt-Patienten-Verhältnisses – vor allem da es nur ein eingeschränktes Widerspruchsrecht für Patienten gebe, keine Informationen über die Speicherdauer vorlägen und Mediziner bei Verstößen bis zu 50.000 Euro zahlen müssten. Krombholz befürchtet zudem, dass die zentral gesammelten Daten zum Ziel von Hackern werden. Außerdem verstehe er nicht, warum die Daten beim LGL gesammelt werden.

„Ich unterstelle nichts, aber man sollte fragen, warum es unbedingt eine staatliche Stelle sein muss.“

Der Referatsleiter für Gesundheit und Pflege, Manfred Meißner, vom Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz übte ebenfalls Kritik. Zwar böte eine zentrale Struktur auch Vorteile, beispielsweise einheitliche Sicherheitsstandards.

„Aus dem Gesetzentwurf geht aber nicht klar hervor, wie das Verhältnis der einzelnen beteiligten Stellen zueinander geregelt werden soll“, erklärte er.

Meißner forderte darüber hinaus, die Abgrenzung von Aufgaben und Befugnissen im Gesetz und nicht in der dazugehörigen Rechtsverordnung vorzunehmen.

Die Ausschussvorsitzende Kathrin Sonnenholzner (SPD) würde ebenfalls gern mehr direkt im Gesetz regeln, „weil wir auch nicht wissen, was in der Verordnung stehen wird“. Klaus Holetschek (CSU) konstatierte ein „Kommunikationsproblem“ bei der Gesetzesplanung – „sonst würden die Meinungen nicht diametral auseinandergehen“. Dr. Karl Vetter (FREIE WÄHLER) verlangte, die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen untereinander zu verbessern, statt funktionierende Strukturen zu „zerschlagen“. Ulrich Leiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) schlug vor, die regionalen Register zu vereinheitlichen, statt ins LGL zu überführen – „auch wenn es nicht einfach ist“.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 09.11.2016 (von David Lohmann)

Redaktionelle Hinweise

  • Zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Krebsregistergesetz (BayKRegG): hier.
  • Stand und Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. inkl. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
  • Forltaufend aktualisierte Übersicht über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.