Sachgebiet: Polizei- und Sicherheitsrecht; Waffenrecht / BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 – 6 C 36.15 / Landesrechtliche Normen: BayVwVfG
Leitsatz:
AnzeigeHat die zuständige Waffenbehörde aufgrund von Anhaltspunkten für den Wegfall der erforderlichen Zuverlässigkeit oder der persönlichen Eignung des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis bereits ein Widerrufsverfahren eingeleitet, ist ein wirksamer Verzicht auf die Erlaubnis und damit ihre Erledigung auf sonstige Weise ausgeschlossen.
- Zum Volltext
- Zur Vorinstanz (BayVGH)
- Jeden Montag neueste Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat: der BayRVR-Leitsatzreport