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BVerwG: Verzicht auf Kleinen Waffenschein nach Einleitung eines Widerrufsverfahrens

Sachgebiet: Polizei- und Sicherheitsrecht; Waffenrecht / BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 – 6 C 36.15 / Landesrechtliche Normen: BayVwVfG

Leitsatz:

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Hat die zuständige Waffenbehörde aufgrund von Anhaltspunkten für den Wegfall der erforderlichen Zuverlässigkeit oder der persönlichen Eignung des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis bereits ein Widerrufsverfahren eingeleitet, ist ein wirksamer Verzicht auf die Erlaubnis und damit ihre Erledigung auf sonstige Weise ausgeschlossen.