Gesetzgebung

StMJ: Verbot von Kinderehen in Deutschland – Bausback fordert auf der Justizministerkonferenz schnelle und klare Lösung für bestmöglichen Kinder- und Jugendschutz

Die Justizministerkonferenz hat sich heute in Berlin mit dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben zum Umgang des deutschen Rechts mit Kinderehen befasst. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback nach Abschluss der Konferenz: „Kinderehen sind mit unseren Werten nicht vereinbar. Wenn zum Beispiel ein 14- oder 15-jähriges Mädchen mit einem älteren Mann verheiratet wird, dann muss das in unserem Land von Anfang an null und nichtig sein! Auf dieser Linie brauchen wir eine schnelle und klare Lösung für bestmöglichen Kinder- und Jugendschutz!“ Bausback begrüßt deshalb, dass auch der Bundesjustizminister heute angekündigt hat, jedenfalls für Mädchen unter 16 Jahren diese Linie zu übernehmen.

Bausback weiter: „Bei der Diskussion um Kinderehen geht es um fundamentale Werte unserer Rechtsordnung, insbesondere um unser Verständnis von Menschenwürde und Freiheit, um den Schutz des Kindeswohls und der sexuellen Integrität junger Menschen. Daran gibt es nichts zu relativieren. Gerade bei Ehen von unter 16-jährigen Mädchen tritt der Kinderschutz ganz besonders in den Vordergrund. Diese Ehen müssen deshalb von Anfang an nichtig sein. Das gibt uns nicht nur unser Werteverständnis zwingend vor. Wir erreichen so auch unser Ziel, den Kindern schnell und umfassend zu helfen, mit Abstand am besten!“

StMJ, Pressemitteilung v. 17.11.2016

Redaktionelle Anmerkungen

Am 05.09.2016 hat sich im BMJV zur Thematik „Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger“ eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu ihrer konstituierenden Sitzung getroffen. Auf Länderseite nehmen Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein teil, auf Seiten der Bundesregierung neben Vertretern des BMJV auch Vertreter des Bundeskanzleramtes, des BMI und des BMFSFJ. Im Vordergrund der Gespräche steht das Thema „Ehemündigkeit im internen deutschen Recht und bei der Anerkennung von Auslandsehen“. Darüber hinaus sollen auch bürgerlich-rechtliche Aspekte von Mehrfachehen thematisiert werden. Die Arbeitsgruppe soll darüber diskutieren, inwiefern die Vorschriften zur Ehemündigkeit im deutschen Recht geändert werden sollen. Außerdem wird die konkrete Praxis der Anerkennung von Auslandsehen Gegenstand der Gespräche sein. Konkrete Vorschläge zur Thematik sollen laut Bundesjustizminister noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.

Das jüngste Zitat des Bundesjustizministers zur Thematik stammt v. 29.10.2016:

„Es bleibt dabei. Wir müssen alles tun, um Kinder und Jugendliche so wirksam wie möglich zu schützen. Klar ist: Zwangsehen dürfen wir nicht dulden – erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind.

Unser Ziel ist: Wenn Menschen zu uns kommen, die unter 16 Jahren geheiratet haben, soll ihre Ehe ‎ausnahmslos unzulässig sein. Und: Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, sollten nur noch in absoluten Ausnahmefällen genehmigt werden können, wenn das unter besonderer Berücksichtigung eines konkreten Einzelfalls geboten ist. Im Vordergrund sollte bei jeder Entscheidung immer das Wohl der betroffenen Frau stehen und auch die Frage, wie wir in der Ehe bereits geborene Kinder am besten schützen können.“

Diese Linie bestätigte der Bundesjustizminister in einem Interview v. 03.11.2016 („Ehen unter 18 sollten im Grundsatz tabu sein. In ganz besonderen Ausnahmefällen – etwa wenn es bereits Kinder aus der Ehe gibt oder die Ehefrau schwanger ist – kann es unter Umständen sinnvoll sein, zwischen 16 und 18 geschlossene Ehen anzuerkennen, damit die betroffene Frau nicht komplett rechts- und schutzlos ist“).