Gesetzgebung

BayORH: Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – Zur Ausweitung der BRH-Befugnisse

Wie aus einer Pressemitteilung des BayORH v. 21.11.2016 hervorgeht, äußerte sich Präsident Christoph Hillenbrandt anlässlich einer Buchvorstellung am 18.11.2016 zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und den in diesem Zuge geplanten GG-Änderungen. Dort sei unter anderem eine Ausdehnung der Erhebungsrechte des Bundesrechnungshofes (BRH) vorgesehen, dem so auch die Prüfung bei nachgeordneten Landesbehörden ermöglicht werden solle. Auch wenn das nach derzeitigem Vorschlag im Benehmen mit dem jeweiligen Rechnungshof des Landes zu erfolgen hätte, bedeutete dies doch eine Einschränkung der Haushaltsautonomie der Länder, so Hillenbrandt.

Ass. iur. Klaus Kohnen