Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Bayerischer Landkreistagspräsident erleichtert über beschlossene Milliardenentlastung zu Gunsten der Kommunen

Aus Berlin erreichte den Präsidenten des Bayerischen Landkreistags Christian Bernreiter heute eine Nachricht, auf die der Landrat von Deggendorf und seine Landratskollegen schon seit Monaten gewartet haben. Der Bund entlastet die Kommunen ab 2018 um € 5 Mrd.

„Ich bin sehr erleichtert, dass die 2013 im Koalitionsvertrag mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes versprochene Entlastung von € 5 Mrd. jährlich nun doch noch kommt, wenn auch auf anderem Wege. Die Bayerische Staatsregierung und Ministerpräsident Seehofer haben uns hier voll unterstützt“, so Christian Bernreiter.

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stellt für die bayerischen Kommunen eine hohe finanzielle Belastung dar. Die Ausgaben dafür sind von € 1.263 Mio. in 2000 auf  € 2.556 Mio. in 2015 um € 1.293 Mio., also um 102%, in den zurückliegenden 15 Jahren angestiegen. Diese Leistungen sind eine der Hauptursachen für die Höhe der Bezirks- und Kreisumlagensätze in Bayern.

Insgesamt erhalten die bayerischen Kommunen vom Bund ab 2018 rund € 678 Mio. € 156 Mio. fließen zunächst an den Freistaat Bayern, der versprochen hat, sie an die Kommunen – am besten an die Bezirke – weiterzuleiten. € 76 Mio. gehen über die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung an die Landkreise bzw. kreisfreien Städte und € 446,5 Mio. über die erhöhte Umsatzsteuerbeteiligung an die bayerischen Gemeinden und Städte.

Bernreiter: „Diese Entlastung ist dringend notwendig, um die Finanzlage, insbesondere die Investitionskraft der bayerischen Kommunen zu stärken. Soweit durch das neue Bundesteilhabegesetz Ausgabensteigerungen entstehen, müssen auch diese durch den Bund ersetzt werden, wie das Frau Bundesministerin Nahles angekündigt hat.“

Bayerischer Landkreistag, Pressemitteilung v. 24.11.2016

Redaktionelle Hinweise

Bei dem eingangs angesprochenen „Entlastungsgesetz“ handelt es um das „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“, das heute vom Bundestag beschlossen wurde.